Bei Dienstreise im Privatwagen an Sicherheit denken

Defekter Autoreifen: Vorsicht bei Dienstreisen mit privaten PKW / Quelle: Fotolia
Defekter Autoreifen: Vorsicht bei Dienstreisen mit privaten PKW / Quelle: Fotolia

Arbeitnehmer sind auch bei einer Dienstreise mit dem Privatwagen für die Verkehrssicherheit ihres Autos selbst verantwortlich. Der Arbeitgeber haftet folglich nicht, wenn der Mitarbeiter die Dienstreise mit einem defekten Privatwagen antritt und einen Unfall verursacht. Das zeigt ein Urteil vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf.

Im Urteilsfall beklagte ein Arbeitnehmer den Verlust seines Autos. Unfallursache war ein poröser Reifen, der ausgerechnet während einer Dienstreise platzte. Selbst schuld, urteilte das Landesarbeitsgericht Düsseldorf und lies den Arbeitnehmer auf dem Schaden sitzen (Aktenzeichen: 14 Sa 823/05).