Kündigungsschutz für alte Hasen

Stofftiere: Alte Hasen feuern / Quelle: Fotolia
Stofftiere: Alte Hasen feuern / Quelle: Fotolia

Ob Unternehmen das Kündigungsschutzgesetz beachten müssen, hängt von der Mitarbeiterzahl ab. Eine einfache Rechnung? Keineswegs! Seit der Gesetzgeber den Schwellenwert zum 1.1.2004 von fünf auf zehn Arbeitnehmer erhöht hat, kommt es bei der Mitarbeiterzählung immer wieder zu Irritationen. Gerade Kleinbetrieben fällt die Rechnung schwer. Daily Paragraph erklärt, wie es geht.

Keine Probleme gibt es bei Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern (Auszubildende zählen nicht mit). Solche Unternehmen müssen das Kündigungsschutzgesetz auf alle Fälle beachten. Die Arbeitnehmer profitieren  folglich vom allgemeinen Kündigungsschutz.

Beispiel: Will der Chef einen Arbeitnehmer außerhalb der Probezeit entlassen, muss er das schriftlich begründen. Neben der betriebsbedingten Kündigung ist auch die personenbedingte Kündigung und verhaltensbedingte Kündigung statthaft.

Kleinbetriebe mit maximal fünf Arbeitnehmern haben es besonders einfach. Für sie hat das Kündigungsschutzgesetz erst gar keine Wirkung. Also kann sich auch keiner der Arbeitnehmer auf den allgemeinen Kündigungsschutz berufen.

Schwieriger wird die Rechnung für Unternehmen mit sechs bis zehn Arbeitnehmern. Hier kommt es auf die Mitarbeiterzahl vor dem Stichtag an. Waren vor dem 1.1.2004 schon mehr als fünf Arbeitnehmer bei dem Unternehmen beschäftigt, genießen diese immer noch den allgemeinen Kündigungsschutz. Darauf verzichten müssen also nur für solche Arbeitnehmer, die nach dem Stichtag eingestellt wurden.

Aber auch Veteranen können ihr Privileg aus alten Tagen verlieren. Verlassen immer mehr alte Hasen das Terrain, sinkt ihre Zahl irgendwann auf fünf oder weniger. In diesem Fall ist der Kündigungsschutz für alle Betriebsangehörigen perdu. Also auch für den Rest an Veteranen, entschied das Bundesarbeitsgericht unter dem Aktenzeichen 2 AZR 840/05.