Swap: Deutsche Bank muss Schadensersatz zahlen

Ein weiteres Urteil gegen die Deutsche Bank wegen Swap-Geschäften ist rechtskräftig. Das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) hatte die Bank 2010 zu Schadensersatz verurteilt. Die dagegen grichtete Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) hat die Deutsche Bank zurückgezogen. Jetzt bekommen die Anleger ihr Geld zurück. Das hat die Anlegerkanzlei Rössner Rechtsanwälte gemeldet.

Das Urteil betrifft den Streitfall teamtechnik ./. Deutsche Bank. Es ging um Verluste aus Swap-Geschäften. Das OLG Stuttgart hatte die Deutsche Bank bereits am 26. Februar 2010 (Aktenzeichen: 9 U 164/08) zur vollen Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Der Streitfall hat in der Öffentlichkeit viel Aufmerksamkeit erregt. Nicht zuletzt deswegen, weil das OLG kein Blatt vor den Mund nahm. Da war die Rede von einem „Glücksspiel, das die Parteien mit ungleichen Mitteln spielen“ und von einem „unfair zulasten des Kunden strukturierten Produkt“. Das OLG monierte auch einen „Missbrauch des Vertrauens“ und sprach vom „vorsätzlichen Handeln“.

Bankprodukt wurde unfair zu Lasten der Kunden strukturiert

Das OLG Stuttgart stützte das Urteil auf eine mehr als zwei Stunden dauernde Befragung eines Mitarbeiters aus der Strukturierungsabteilung der Deutschen Bank. Dieser sagte umfassend über die Funktionsweise und Bewertung von Swaps aus. Das Ergebnis war laut Jochen Weck eindeutig. Weck ist Anwalt in der Kanzlei Rössner Rechtsanwälte in München, die das Urteil vor dem OLG Stuttgart zu Gunsten der Anleger erstritten hat.

Die Deutsche Bank wiederum wollte den Stuttgarter Richterspruch als Fehlurteil abtun. Josef Ackermann persönlich kommentierte im ZDF bei der Sendung „Maybrit Illner“ das Urteil. Er formulierte, dass man nach vielen Erfolgen vor diversen Gerichten diesen Prozess „offenbar noch nicht“ gewonnen habe.

Nun ja, diesen Prozess kann die Deutsche Bank nicht mehr gewinnen. Denn sie hat die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil beim Bundesgerichtshof (BGH) am 21.11.2011 zurückgenommen. Damit ist das Urteil des OLG Stuttgart rechtskräftig.

Fragwürdige Öffentlichkeitsarbeit

Die Deutsche Bank hatte das Einlegen der Nichtzulassungsbeschwerde noch öffentlich angekündigt. Anders bei der Zurücknahme. Hier gab es laut Kanzlei Rössner Rechtsanwälte in München von der Deutschen Bank keine Stellungnahme.

Der BGH ist seit dem Urteil XI ZR 33/10 vom 22.03.2011 – in diesem Fall ging es um die Streitsache Ille ./. Deutsche Bank – nicht von seiner Linie abgerückt. Im Gegenteil: Die BGH-Richter haben dieses Urteil mehrmals erläutert und bekräftigt.

Die Bank habe selbst nicht mit einem Erfolg ihrer Nichtzulassungsbeschwerde gerechnet und durch die Rücknahme ein weiteres gegen Banken gerichtetes Urteil des BGH vermieden, vermuten die Rössner Rechtsanwälte in München. Rechtsanwalt Jochen Weck sieht darin eine Strategie der Deutschen Bank zur Schadensbegrenzung.

Auf der Homepage der Deutschen Bank wird Josef Ackermann laut Rössner Rechtsanwälte zum Zeitpunkt dieser Meldung so zitiert: „Wir können nur erfolgreich sein, wenn die Menschen uns vertrauen.“ Die Realität sieht doch etwas anders aus. Die Feststellung des OLG Stuttgart über den Missbrauch des Vertrauens lasse sich laut Rössner Rechtsanwälte auf tausende Fälle übertragen, in denen die Deutsche Bank solche Swaps an ihre Kunden verkauft habe.

Deutsche Bank verkauft „Leistung, die Leiden schafft“

In einem anderen, ebenfalls rechtskräftigen Urteil (Aktenzeichen: 9 U 148/08) hat das OLG Stuttgart den Verkauf derartiger Produkte mit deutlichen Worten auf den Punkt gebracht. Das sei eine „heimliche Selbstbedienung der Bank am Vermögen des Kunden“. Vor diesem Hintergrund werde überdeutlich, dass auch die weiteren Aussagen des Vorstandsvorsitzenden über die angebliche Rückkehr der Banken zu Dienern der Realwirtschaft nur Schall und Rauch seien, sagt Rechtsanwalt Jochen Weck. Seiner Meinung bach ist die Strukturierung und der Verkauf derartiger Produkte durch die Deutsche Bank und andere Banken eine „Leistung, die Leiden schafft“. Die Kanzlei Rössner Rechtsanwälte hat die genannten OLG-Urteile aus Stuttgart erstritten.

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