Schulpolitik auf dem Prüfstand

Lehrermangel, Unterrichtsausfall, Raumnot – die Mangelverwaltung an Gymnasien in Rheinland-Pfalz ruft Eltern auf den Plan. Die Kanzlei Dr. Bastgen Rechtsanwältinnen hat das Land auf Beseitigung von Missständen an einem Gymnasium verklagt. Jetzt muss das Verwaltungsgericht Trier klären, ob die Eltern von Schülern eine Landesregierung für Lehrermangel und Sanierungsbedarf an Schulen verantwortlich machen können.

„Das Land muss für funktionstüchtige Schulen sorgen“, sagt Margit Bastgen. Die Rechtsanwältin begründet ihre Klage mit „dauerhaftem Unterrichtsausfall, Lehrermangel und sanierungsbedürftigen Schulräumen am Peter Wust Gymnasium in Wittlich“. Doch Bastgen geht es um mehr als einen Einzelfall. Sie setzt mit Blick auf die landesweite Notlage an Gymnasien darauf, dass ihre Klage zu einem Musterurteil über die Schulpolitik führt, das auch anderen Eltern hilft, das Recht ihrer Kinder auf Bildung einzufordern.

Wenn es um Bildung geht, nimmt Bastgen ihr Bundesland beim Wort. In der Landesverfassung von Rheinland-Pfalz steht in Artikel 31: „Jedem jungen Menschen soll zu einer seiner Begabung entsprechenden Ausbildung verholfen werden.“ Folglich dürfe das Land Gymnasien nicht wie Aschenputtel behandeln. Genau so kommt es Bastgen aber vor, seit ihre Tochter das Peter-Wust-Gymnasium in Wittlich besucht. Nach jahrelangem Engagement für außergerichtliche Lösungen der strukturellen Probleme an der Schule hat sich die Rechtsanwältin entschlossen, das Recht ihrer Tochter auf Schulbildung auf dem Gerichtsweg einzufordern. Direkt beim Land. Denn das steht laut Bastgen „in letzter Konsequenz in der Verantwortung, den Notstand am Gymnasium in Wittlich zu beseitigen“.

Situation am Peter Wust Gymnasium gefährdet Zukunftschancen

Das Peter-Wust-Gymnasium in Wittlich wurde für 350 Schüler geplant. Heute werden knapp 980 Schüler unterrichtet, also fast dreimal so viel wie vorgesehen. „Die Überbelegung stellt die Funktionstüchtigkeit der Schule seit Jahren in Frage“, kritisiert Bastgen die Lage am Peter Wust Gymnasium.

Den Raummangel wollten Schulträger und Schulaufsicht mit einem ehemaligen Waisenhaus bewältigen. Dabei war das Gebäude in der Nachbarschaft ungeeignet. Eltern protestierten. Trotzdem fand in dem Gebäude jahrelang Unterricht statt. Schulträger und Schulbehörde lenkten erst ein, als ein Gutachten die Gefahr eines zweiten Bad Reichenhall heraufbeschwor: Das Gebäude war baufällig und einsturzgefährdet!

Die Schüler wurden im November 2009 evakuiert. Seitdem findet der Unterricht für rund 550 Kinder der Klassen fünf bis neun an einem zweiten Standort im Ortsteil Wittlich-Wengerohr statt. Die Schulbehörde behauptet nun, die Evakuierung samt Unterrichtsausfall und Raummangel seien nicht vorhersehbar gewesen. „Eine Schutzbehauptung“, findet Bastgen, „der kritische Bauzustand war seit Jahren bekannt. Trotzdem hat die Schulbehörde die Planung von Erweiterungsbauten am Hauptstandort unterbunden.“

Der Unterricht an zwei Standorten war in Wittlich von Anfang an ein Ärgernis für Schüler, Eltern und Lehrer. Es fehlte an Fachräumen für Chemie und Physik. Die Turnhalle lässt immer noch keinen vollen Sportunterricht zu. Am schlimmsten stellten sich die fünf Kilometer Entfernung zum Hauptgebäude heraus. Denn die Lehrer müssen jetzt pendeln. Die Folge: „Der Unterricht kommt zu kurz. Von einer Schulstunde mit 45 Minuten bleiben nur noch 30 Minuten“, beklagt Rechtsanwältin Bastgen den Unterrichtsausfall. Die streitbare Mutter fürchtet negative Auswirkung auf die beruflichen Chancen ihrer Tochter und aller anderen Schüler. „Diesen Nachteilen wollen wir mit unserer Klage vorbeugen“, so Bastgen.

Was die Kanzlei Dr. Bastgen von Rheinland-Pfalz fordert

Die Kanzlei Dr. Bastgen Rechtsanwältinnen fordert das Verwaltungsgericht Trier auf, das Land Rheinland-Pfalz zu zwingen, seiner Fürsorgepflicht gegenüber Schülern gerecht zu werden. Dazu gehört in erster Linie, dass Unterrichtsstunden in voller Länge abgehalten werden. Die Pendelfahrten der Lehrer zwischen den beiden Standorten dürfen zu keinem Unterrichtsausfall mehr führen.

Außerdem fordert die Kanzlei Bastgen Rechtsanwältinnen für den Schulstandort im Ortsteil Wengerohr eine Ausrüstung der Sporthalle mit Sportgeräten nach gymnasialem Standard.

Als drittes soll das Verwaltungsgericht Trier über die Sanierung der Schulräume entscheiden. Mit dieser Forderung greift Rechtsanwältin Margit Bastgen ein weit verbreitetes Phänomen auf: den bundesweiten Sanierungsbedarf an Schulen.

Sanierung der Schulen ist keine Aufgabe für Eltern

Rechtsanwältin Bastgen ist der schlechte Zustand von Schulgebäuden grundsätzlich ein Dorn im Auge. Im konkreten Streitfall geht es vor dem Verwaltungsgericht Trier zwar um das Klassenzimmer ihrer Tochter. Doch dieser Fall steht für viele gleichgelagerte. „Immer mehr Klassenzimmer sind in einem beklagenswerten Zustand. Doch die Schulträger reden sich mit leeren Kassen heraus“.

Diese Verweigerungshaltung wirkt fast so wie eine Erpressung. Denn die Eltern müssen sich entscheiden, ob sie den Unterricht ihrer Kinder in unsanierten Räumen hinnehmen oder selbst zum Farbtopf greifen. „In den vergangenen Jahren hat sich bundesweit die Praxis entwickelt, dass Eltern für das Streichen der Schulräume zuständig sind“, stellt Bastgen fest. Doch damit will sie sich nicht zufrieden geben.

Bastgen hat sich gegen beide Alternativen entschieden. Statt klein beizugeben, setzt sie sich für die Rechte ihrer Tochter auf eine funktionstüchtige Schule vor dem Verwaltungsgericht Trier ein. Die Rechtsanwältin hofft auf ein Musterurteil als Blaupause. „Wir brauchen für Schulgebäude endlich das, was bei privaten Mietverhältnissen längst üblich ist: verbindliche Zeitintervalle für die Sanierung“, fordert Bastgen.

Land stiehlt sich aus der Verantwortung

Das Land will sich offenbar aus seiner Verantwortung stehlen. Die Schulbehörde schiebt die Schuld von sich auf den Landkreis. Dieser sei als Schulträger für Schulgebäude, dessen Standort und im Ergebnis für die unzulängliche Unterrichtsversorgung verantwortlich. „Das Land Rheinland-Pfalz leugnet seine Pflichten als Dienst- und Fachaufsicht. Dabei gehört es zu seinen originären Aufgaben, für funktionstüchtige Schulen zu sorgen“, erklärt Rechtsanwältin Bastgen. Genau das habe das Land aber nicht getan. „Rheinland-Pfalz verletzt seit Jahren seine Fürsorgepflicht gegenüber Schülern und Schülerinnen in grober Weise“, sagt Bastgen. (Zur Rechtslage siehe Artikel: „Funktionstüchtige Schulen sind Ländersache“)

Rheinland-Pfälzische Schulpolitik verschärft Notlage an Gymnasien

Rechtsanwältin Bastgen hat einen schlimmen Verdacht: „Die Landesregierung behandelt die Gymnasien gezielt stiefmütterlich, um der Bevölkerung die neuen Realschulen Plus und Gesamtschulen schmackhaft zu machen.

Die Lage an Gymnasien spitzt sich landesweit zu. Auch die Schulstrukturreform von 2008 hat den Ansturm auf Gymnasien nicht gestoppt. Folge ist ein Teufelskreis: Überfüllte Jahrgänge und Klassen belasten Schüler und Lehrer. Stress und Krankenstand steigen. Als Folge fällt noch mehr Unterricht aus. „So werden die Bildungschancen unserer Kinder verspielt“, kritisiert Bastgen.

Die Notlage ist schon heute spürbar. Denn die Raumnot an Gymnasien bewirkt „die Einführung der Ganztagsschule über die Hintertreppe“, so Bastgen. Die überfüllten Schulen verlagern den Unterricht immer mehr auf die Nachmittage. Doch die Versorgung der Schüler und Schülerinnen bleibt auf der Strecke. Die Kinder bekommen weder ein Mittagessen, noch sind die Fahrtzeiten der Busse auf den Nachmittagsunterricht abgestimmt. Eigentlich ein Ding der Unmöglichkeit, sollte man meinen. Nicht so in Rheinland-Pfalz. „Bei der Landesregierung hat die Vernachlässigung der Fürsorgepflicht gegenüber Schülern und Schülerinnen an Gymnasien offenbar Konzept“, kritisiert Bastgen.

Die Auslagerung von Klassen an neue Standorte hält Bastgen für keine Lösung. Im Gegenteil: „Die Dislozierung verschärft die Notlage“, so Bastgen. Genau das zeige das Beispiel des Peter-Wust- Gymnasiums. Trotzdem macht die Dislozierung offenbar Schule. Laut Medienberichten plant Trier für ein überfülltes Gymnasium zum Beginn des nächsten Schuljahres die Auslagerung an einen zweiten Standort. „Die Gymnasien platzen aus den Nähten. Trotzdem ist die Landesregierung offenbar nicht gewillt, die Situation mit geeigneten Maßnahmen zu entschärfen“, kritisiert Bastgen.

Situation an Schulen gibt bundesweit Anlass für Klagen

Anlass für Verdruss über die Schulpolitik gibt es auch in anderen Bundesländern. „In Wahlkämpfen übertrumpfen sich Politiker aller Parteien dabei, den Stellenwert von Bildung zu betonen. Wenn sie nur einen Teil ihrer Wahlkampfversprechen einlösen würden, hätten wir gut organisierte Schulen, genügend Lehrer und Schulgebäude mit goldenen Wasserhähnen statt Putz, der von den Wänden fällt.“ Klagen von Eltern würden sich dann erübrigen. Die Realität sieht leider anders aus. „Schon der Zustand der Schultoiletten würde eine bundesweite Flut von Klagen rechtfertigen“, so Bastgen.

Über Dr. Bastgen 3 Artikel
▶ "Wir gehen auch mit Männern ins Gericht". Der Slogan der Kanzlei Dr. Bastgen Rechtsanwältinnen in Wittlich lässt tief blicken. Nein, die Anwältinnen der Kanzlei sind keine dogmatischen Frontkämpfer der Emanzipierung. Ja, sie setzen sich vor Gericht auch für männliche Mandnaten ein. ▶ Ob Mann oder Frau, ob Scheidung, Unterhalt oder Kampf um den Arbeitsplatz: Die Anwältinen der Kanzlei Dr. Bastgen verstehen es, die Interessen ihrer Mandanten durchzusetzen. Der fachliche Fokus der Kanzlei liegt im Arbeitsrecht, Familienrecht und Erbrecht. Aug diesen drei Spezialgebieten des Rechts hat die Kanzlei ihr Fachwissen bereits in zahlreichen Praxisfällen nachgewiesen. Weiteres Zeugnis der Expertise geben die Fachanwaltstitel der Kanzlei im Arbeitsrecht, Familienrecht und Erbrecht. ▶ Die Rechtsanwältinnen der Kanzlei Dr. Bastgen setzen sich für einen gerechten Ausgleich in rechtlichen Streitfällen ein. Das betrifft auch das Verhältnis zwischen Staat und Bürgern. Die Anwältinnen engagieren sich praxisnah für die Verwirklichung der sozialen Gerechtigkeit im Alltag. ▶ Frau Dr. Margit Bastgen setzt sich seit 30 Jahren für die Rechte von Mandanten ein. Ihre juristische Karriere hat sie als Richterin begonnen. Bastgen ist Fachanwältin für Arbeitsrecht. Auf diesem Rechtsgebiet hat sie mit dem Thema: „Frauenfördermaßnahmen in der Privatwirtschaft“ promoviert. ▶ Spezialisierung: Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht ▶ Mandanten: Arbeitnehmer, Betriebsräte, Eheleute, Eltern, Partnerschaften, Erben ▶ Erfahrung: Die Kanzlei Dr. Bastgen Rechtsanwältinnen besteht seit 1994 ▶ Standort: Wittlich