Keine Extrawurst bei Baumängeln

Wie eine Eigentümergemeinschaft mit Baumängeln umgeht, ist Sache der Mehrheit. Beschließt diese, sich mit dem Bauunternehmen auf einen Vergleich zu einigen statt auf die Mängelbeseitigung, sind alle Wohnungseigentümer an diesen Beschluss gebunden. Eine Extrawurst für Abweichler gibt es also nicht.

Pech für Eigentümer, die sich dem Mehrheitsbeschluss ihrer Eigentümergemeinschaft partout nicht beugen wollen. Dass sich Bauunternehmer nicht auf Sonderwünsche von einzelnen einlassen müssen, hat das Oberlandesgericht Jena (OLG Jena) im Fall mit dem Aktenzeichen 9 W 225/06 entschieden.

Im Urteilsfall hatte die Eigentümergemeinschaft Bauarbeiten in Auftrag gegeben. Diese hat das Bauunternehmen offenbar nur schludrig ausgeführt. Jedenfalls wurden Baumängel moniert. Die Mehrheit der Eigentümergemeinschaft entschied sich für einen Preisnachlass als Kompensation für die Baumängel. Nur einer war dagegen. Er forderte weiterhin die Beseitigung des Baumangels und zog vor Gericht, wo er schließlich abblitzte.

Der Grund: Ein Bauunternehmer kann nicht zwei Herren dienen, auf der einen Seite den Preisnachlass gewähren und auf der anderen den Baumangel beheben. Bleibt die Frage, welches Anliegen mehr Gewicht haben soll? Dasjenige der Mehrheit, entscheiden die Richter. Denn der einzelne könne der Gemeinschaft nicht seinen Willen aufzwingen.