Privater Postverkehr am Arbeitsplatz
Arbeitgebern ist das Internet oft ein Dorn im Auge: Die Mitarbeiter daddeln am Computer, surfen privat durchs Internet und schreiben EMails an die tausend besten Freunde. Doch Vorsicht: Der private Umgang mit Internet und EMail ist in den meisten Arbeitsverträgen immer noch nicht richtig geregelt. Genau das empfiehlt sich für beide Seiten. Denn von einer klaren Regelung, wann und in welchem Umfang der private Postverkehr am Arbeitsplatz erlaubt ist, profitieren sowohl die Arbeitgeber als auch die Arbeitnehmer.
Fehlt eine solche Regelung, droht dem Mitarbeiter eine fristlose Kündigung, wenn er während der Arbeitszeit im Internet zu lange privat unterwegs ist. Ein Totalverbot können die Chefs aber auch nicht durchsetzen. Dass die Mitarbeiter private Emails empfangen lässt sich zum Beispiel nicht verbieten. Das gleiche gilt, wenn EMails an das private Umfeld betrieblich veranlasst sind, etwa die Nachricht, man müsse noch ein paar Überstunden machen und komme deshalb später nach Hause. Arbeitgeber sollten den privaten Postverkehr deshalb besser in die Pausen verweisen und auf Ausnahmen begrenzen.
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