Vorrang für Teilzeitkräfte bei Stellenbesetzung
Arbeitgeber müssen bei der Besetzung offener Stellen an ihre Mitarbeiter in Teilzeit denken. Der Grund: Eventuell hat eine Teilzeitkraft den Wunsch nach längerer Arbeitszeit angemeldet. Diesen Wunsch muss der Arbeitgeber bei der Stellenbesetzung bevorzugt berücksichtigen, wenn sich die Teilzeitkraft für die freie Stelle eignet. Auf diese Vorfahrtsregel setzte der Mitarbeiter eines Automobilclubs bei der Vergabe einer Vollzeitstelle als Disponent in der Pannenhilfe. Das Bundesarbeitsgericht gab dem Arbeitnehmer Recht und bestätigte damit den Vorrang der Teilzeitkräfte bei der Stellenbesetzung (Aktenzeichen: 9 AZR 874/06).
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