Daily Paragraph - Einmal täglich im Recht

Interviews mit Experten der Kanzlei

Elixmann: “Anleger haben vor Gericht gute Karten”

Patrick Elixmann, RechtsanwaltPatrick J. Elixmann, Rechtsanwalt der Kanzlei Göddecke in Siegburg, über Anlagebetrug, Falschberatung und Prospekthaftung sowie die Chancen der Kapitalanleger, sich vor Gericht gegen die Anbieter windiger Finanzprodukte und gegen schlechte Anlageberater zu wehren.

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Ratgeber der Kanzlei

Prospekthaftung – So drehen Anleger den Spieß um

LeuchtturmWer auf faule Kapitalanlagen reinfällt, sollte sich den Emissionsproekt genau anschauen. Wer hier Fehler findet, kann sich das verlorene Geld oft bei den Initiatoren zurückholen. Denn in diesen Fällen greift die Prospekhaftung.

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Rechtstipps der Kanzlei

So tricksen Versicherungen bei Berufsunfähigkeit

Die Kanzlei Göddecke warnt vor einer neuen Masche, mit der sich Versicherer im Fall von Berufsunfähigkeit um die Leistung drücken wollen. Dabei beruft sich die Berufsunfähigkeitsversicherung auf eine als Kulanzangebot getarnte Vereinbarung. Mit dieser versucht sie die Verbraucherrechte in einer Weise zu beschneiden, die der Bundesgerichtshof als unzulässig gebrandmarkt hat.

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So bekommen MSF-Anleger Recht

Rund 7000 Anleger haben mit dem Master Star Fund (MSF) Schiffbruch erlitten. Im Glauben an eine sichere Kapitalanlage haben sie rund 43 Millionen Euro eingezahlt. Der Löwenanteil verschwand in den Taschen der Initiatoren, Hintermänner und Verkäufer. Freiwillig rücken sie das Geld nicht heraus. Doch die Anleger haben vor Gericht gute Karten.

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Urteilserfolge der Kanzlei

Anleger kein Freiwild für Schweizer Finanzhaie

Erstmals hat ein Oberlandesgericht einen Schweizer Vermögensverwalter zu Schadensersatz verurteilt, weil das Unternehmen in Deutschland ohne Erlaubnis der Finanzaufsicht auf Kundensuche ging. Das rechtskräftige Urteil des OLG Dresden gegen die MWB Vermögensverwaltung aus Zürich geht in seiner Bedeutung über den Einzelfall hinaus. Es zeigt, wie sich Anleger in Deutschland gegen unseriöse Finanzdienstleister aus dem Ausland wehren können.

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Urteilskommentare der Kanzlei

Widerruf für Kredite erleichtert

BGH kippt eine typische Widerrufsklausel in Darlehensverträgen. Die Folge: Bankkunden können ihr Darlehen selbst Jahre später noch widerrufen. Auf den Charakter eines Haustürgeschäfts kommt es dabei nicht an. Das neue Urteil zahlt sich für Anleger mit Schrottimmobilien oder Schrottfonds aus: Sie bekommen beim Darlehenswiderruf ihr Geld zurück, während die Bank die oft wertlose Kapitalanlage erhält. Über die Folgen des Urteils informiert die Anlegerkanzlei Göddecke Rechtsanwälte in Siegburg.

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