Daily Paragraph - Einmal tärlich im Recht

Unter "Lohn & Gehalt" finden Sie z.B. diese Artikel:

Rat, Tipps & Interviews
Urteile

Kein Gehaltsabzug für Stuhlgang

Mehr Lohn für ältere Mitarbeiter

Kein Gehaltsabzug für Stuhlgang

Stuhlgang: Recht aufs KloEs gibt doch ein Recht aufs Klo. Laut Arbeitsgericht Köln müssen Arbeitnehmer  keinen Gehaltsabzug hinnehmen, wenn sie während der Arbeitszeit ein paar mal auf die Toilette gehen. Also sollten die Chefs auch nicht gleich den Krümelkacker raushängen lassen und über den Stuhlgang ihrer Mitarbeiter Buch führen. Genau das hat ein Arbeitgeber im Kölner Urteilsfall getan.

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Mehr Lohn für ältere Mitarbeiter

Ältere Arbeitnehmer dürfen mehr verdienen als ihre jüngeren Kollegen. Das zeigt ein Urteil des Arbeitsgerichts Marburg (Aktenzeichen: 2 Ca 183/08). Das Gericht hielt den Unterschied beim Lohn für gerechtfertigt, weil ältere Arbeitnehmer mehr Erfahrung haben als jüngere. Diese dürfen Arbeitgeber belohnen.

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