Gleichstellung ist Frauensache. Deshalb sollten sich Männer nicht gleich diskriminiert fühlen, nur weil eine Gemeinde in einer Stellenanzeige ausdrücklich eine Frau als Gleichstellungsbeauftragte sucht. Das ist laut Bundesarbeitsgericht (BAG) zumindest dann keine Diskriminierung, wenn sich die Gleichstellungsbeauftragte vor allem um Frauen in Problemlagen kümmern soll.
Ältere Arbeitnehmer dürfen mehr verdienen als ihre jüngeren Kollegen. Das zeigt ein Urteil des Arbeitsgerichts Marburg (Aktenzeichen: 2 Ca 183/08). Das Gericht hielt den Unterschied beim Lohn für gerechtfertigt, weil ältere Arbeitnehmer mehr Erfahrung haben als jüngere. Diese dürfen Arbeitgeber belohnen.
Bewerbungspiraten sind ein Schreckgespenst für Arbeitgeber. Sie bewerben sich nicht auf Stellenanzeigen, weil sie einen Job suchen, sondern damit sie abgelehnt werden. Anschließend verklagen sie das Unternehmen wegen Diskriminierung und fordern Entschädigung. Zwei neue Urteile zeigen, dass Arbeitsgerichte für Nassauer nichts übrig haben.
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