Arbeitnehmer sind auch bei einer Dienstreise mit dem Privatwagen für die Verkehrssicherheit ihres Autos selbst verantwortlich. Der Arbeitgeber haftet also nicht, wenn der Mitarbeiter die Dienstreise mit einem defekten Privatwagen antritt und einen Unfall verursacht. Das zeigt ein Urteil vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf.
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Das Arbeitsleben ist riskant. Wo Mitarbeiter an gefährlichen Maschinen arbeiten, mit Dienstwagen über rote Ampeln rasen oder Kassen und wertvolle Waren verwalten, verursacht selbst eine Schusseligkeit im schlimmsten Fall einen großen Schaden. Dann stellt sich regelmäßig die Frage, wer für den Schaden aufkommt: Der Arbeitnehmer, der ihn verursacht hat, oder das Unternehmen, das den Mitarbeiter beschäftigt?
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