Wird ein Mitarbeiter einer Straftat oder schweren Pflichtverletzung beschuldigt, muss der Arbeitgeber nicht lange fackeln. Für eine außerordentliche Kündigung reicht schon der Verdacht. Auf einen Schuldspruch durch ein Gericht muss der Arbeitgeber jedenfalls nicht warten. Allerdings muss er den verdächtigen Mitarbeiter vor der fristlosen Entlassung anhören.
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Betrügt ein Arbeitnehmer ständig bei der Arbeitszeit, rechtfertigt das eine außerordentliche Kündigung. Obendrein muss der Arbeitnehmer den Detektiv bezahlen, wenn der Arbeitgeber den Zeitdiebstahl nur mit Hilfe einer professionellen Spürnase nachweisen konnte. Im Urteilsfall ging es um einen Bauaufseher, der seine Außentermine großzügig für seine privaten Bankgeschäfte und einen Nebenjob nutzte. Das Landesarbeitsgericht Köln hielt die außerordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber für berechtigt (Aktenzeichen: 6 (3) Sa 194/03).
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Ob Unternehmen das Kündigungsschutzgesetz beachten müssen, hängt von der Mitarbeiterzahl ab. Seit der Gesetzgeber den Schwellenwert zum 1.1.2004 von fünf auf zehn Arbeitnehmer erhöht hat, kommt es bei der Mitarbeiterzählung zu Irritationen. Der Daily Paragraph erkärt, wie gerechnet wird.
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Arbeitgebern ist das Internet oft ein Dorn im Auge: Die Mitarbeiter daddeln am Computer, surfen privat durchs Internet und schreiben EMails an die tausend besten Freunde. Doch Vorsicht: Der private Umgang mit Internet und EMail ist in den meisten Arbeitsverträgen immer noch nicht richtig geregelt. Genau das empfiehlt sich für beide Seiten. Denn von einer klaren Regelung, wann und in welchem Umfang der private Postverkehr am Arbeitsplatz erlaubt ist, profitieren sowohl die Arbeitgeber als auch die Arbeitnehmer.
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