Ehrverletzungen lassen sich nicht nach Stundenlohn entschädigen. Deshalb kommt es in Mobbing-Fällen auch nicht auf das Gehalt des Opfers an, wenn das Arbeitsgericht die Schmerzensgeldhöhe bestimmt. Für die Entschädigungshöhe ist vielmehr der Verschuldensgrad des Täters maßgeblich sowie die Dauer, Art und Intensität der Schikanen. Das Arbeitsgericht Dresden hielt in einem schweren Fall von Mobbing eine Wiedergutmachung von 25.000 Euro für gerechtfertigt (5 Ca 5954/02).
Beim Mobbing müssen sich die Opfer nicht alles gefallen lassen. Wer am Arbeitsplatz vom Chef oder einem Kollegen schikaniert wird, kann sich den Anfeindungen auch dadurch entziehen, dass er nicht mehr zur Arbeit kommt. Doch Vorsicht: Das funktioniert nicht ohne Ankündigung.
Wie sich die Opfer von Mobbing gegen Schikanen am Arbeitsplatz mit juristischen Mitteln wehren können: Ihre Rechte und Chancen vor dem Arbeitsgericht.
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