Daily Paragraph - Einmal tärlich im Recht

Swap: Deutsche Bank muss Schadensersatz zahlen

Ein weiteres Urteil gegen die Deutsche Bank wegen Swap-Geschäften ist rechtskräftig. Das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) hatte die Bank 2010 zu Schadensersatz verurteilt. Die dagegen grichtete Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) hat die Deutsche Bank zurückgezogen. Jetzt bekommen die Anleger ihr Geld zurück. Das hat die Anlegerkanzlei Rössner Rechtsanwälte gemeldet.

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Pfleiderer will Anleihegläubiger ausbooten

Anlegeranwälte vermuten hinter den Restrukturierungsplänen der Pfleiderer AG einen Coup von Finanzinvestoren zu Lasten der Aktionäre und Anleihegläubiger. Letztere sollen auf einer Gläubigerversammlung auf alle Forderungen verzichten und sich mit einem kleinen Anteil Aktien abspeisen lassen. Dabei hat Pfleiderer die Karten nicht offen auf den Tisch gelegt.

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Deutsche Bank übergeswapt

Der Bundesgerichtshof hat die Deutsche Bank wegen Interessenskonflikten bei der Anlageberatung  zu Schadensersatz an die Ille Papier-Service GmbH verurteilt. Das Unternehmen hatte sich von der Deutschen Bank so genannte Spread-Ladder-Swaps aufschwatzen lassen und etwa eine halbe Million Euro verloren. Dass die Bank über die Konstruktion dieser Zinswette ihre eigene Gewinnchance beeinflussen konnte, hat sie ihrem Kunden verschwiegen. Ein klarer Verstoß gegen ihre Beratungspflicht.

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ACI-Fonds insolvent! Anleger fordern Schadensersatz

Die meisten Dubai-Fonds von Alternative Capital Invest (ACI) sind pleite. Jetzt müssen die Anleger mit Rückforderungen in Millionenhöhe rechnen. Die Anleger der ACI-Fonds müssen jetzt prüfen, wie sie ihr Geld doch noch retten können. In vielen Fällen können sie Schadensersatz von den Initiatoren der ACI-Fonds, dem Treuhänder oder ihrem Anlageberater verlangen. Die Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte arbeitet bereits an Schadensersatzklagen.

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Corzelius: “Finanzberatung lässt zu wünschen übrig”

Mathias Corzelius, RechtsanwaltMathias Corzelius, Rechtsanwalt der Kanzlei Gödecke Rechtsanwälte in Siegburg, über die Unsitten der Finanzberater und über die Frage, wie sich die Kapitalanleger im Fall von fehlerhafter Anlageberatung gegen die Finanzbranche wehren können.

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Schweizer Anlegerschutz wie Schweizer Käse

Schweizer KäseDer Finanzplatz Schweiz klingt in den Ohren deutscher Kapitalanleger verlockend. Was die meisten Anleger nicht wissen: Der Anlegerschutz nach Schweizer Recht ist längst nicht so gut wie der in Deutschland. Das machen sich auch Gaunerfirmen zu Nutze, wie ein Fall der Eidgenössischen Bankenkommission zeigt.

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Freiwillige Umlage für ACI-Fonds gekippt

ACI darf die Anleger der Dubai-Fonds nicht weiter über eine freiwillige Umlage abkassieren. Das ist das Ergebnis einer Verhandlung vor dem Landgericht Bielefeld. Damit hat die Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte die Anleger der ACI-Fonds vor jährlichen Nachzahlungen in Millionenhöhe bewahrt.

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Anleger suchen Ausweg aus Dubai-Fonds

Bauboom in DubaiDie Finanzkrise in Dubai hat auch Kapitalanleger aufgeschreckt, die vom Bauboom am Persischen Golf profitieren wollten und in so genannte Dubai-Fonds investiert haben. Laut Rechtsanwalt Hartmut Göddecke prüfen derzeit mehrere Anleger den Ausstieg aus den nach Boris Becker und Michael Schumacher benannten Dubai-Towers des Fondsinitiators ACI.

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K1-Fonds entlarvt Casinomentalität bei Banken

Der Finanzskandal um K1 Fonds stellt die Zuverlässigkeit der Banken in Frage und entlarvt die Schwächen der Finanzaufsicht. “Solange es Inseln wie die British Virgin Islands gibt, die Finanzjongleuren einen Rückzugsraum bieten, kann die Finanzaufsicht die Anleger  nicht konsequent vor Finanzhaien schützen”, kritisiert Hartmut Göddecke, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in Siegburg. Die Anleger sollten jetzt ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen.

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Falk Fonds 76: Anleger bekommt Geld zurück

Immer mehr Anleger des Falk Fonds 76 bekommen ihr Geld zurück. “Mitunter ist nicht einmal mehr ein langer Rechtsstreit nötig“, freut sich Rechtsanwalt Hartmut Göddecke über den jüngsten Erfolg seiner Kanzlei vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main gegen die Bank, die den Anlegern des Falk Fonds 76 die Kredite gegeben hat. Der Siegburger Rechtsanwalt rechnet beim Falk Fonds 76 „mit einer beschleunigten Streitbeilegung.“

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Bank muss auch erfahrene Anleger aufklären

Anleger der VIP-Medienfonds können ihren Anlageberater selbst dann erfolgreich auf Schadensersatz verklagen, wenn sie sich vor Vertragsabschluss als Anleger mit hohem Kenntnisstand und hoher Risikobereitschaft geoutet haben. Das zeigt ein Urteil vom Landgericht Frankfurt am Main gegen die Commerzbank (Aktenzeichen: 2/10 O 507/08).

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Urteil gegen Schweizer Finanzdienstleister

Alpenhorn: Lockruf am Finanzplatz SchweizDie Fidium AG aus der Schweiz muss tausende Verträge mit deutschen Kunden rückabwickeln. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat erstmals bestätigt, dass auch ausländische Kreditgeber und Vermögensverwalter eine Erlaubnis der deutschen Finanzaufsicht BaFin brauchen, wenn sie systematisch deutsche Kunden umwerben.

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Rettungsring für Anleger bei Falk Zinsfonds

Anleger, die mit dem „Falk Zinsfonds“ Geld verloren haben, können auf Wiedergutmachung hoffen. Der Grund: Die Kanzlei Göddecke hat vor dem Oberlandesgericht München einen Schadensersatzprozess durch gefochten. Das Gericht verurteilte zwei Funktionsträger des „Falk Zinsfonds“, einem Ehepaar aus Niedersachsen rund 7400 Euro zurück zu zahlen (Aktenzeichen: 21 U 2687/07).

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Widerruf für Kredite erleichtert

BGH kippt eine typische Widerrufsklausel in Darlehensverträgen. Die Folge: Bankkunden können ihr Darlehen selbst Jahre später noch widerrufen. Auf den Charakter eines Haustürgeschäfts kommt es dabei nicht an. Das neue Urteil zahlt sich für Anleger mit Schrottimmobilien oder Schrottfonds aus: Sie bekommen beim Darlehenswiderruf ihr Geld zurück, während die Bank die oft wertlose Kapitalanlage erhält. Über die Folgen des Urteils informiert die Anlegerkanzlei Göddecke Rechtsanwälte in Siegburg.

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Aufklärungspflicht der Banken bei Fonds bestätigt

Werbung der CommerzbankDie Banken rüsten sich nach dem BGH-Beschluss zu Rückvergütungen (Kickback) bei geschlossenen Fonds zur Gegenwehr. Das Ziel: Die Banken wollen den verbesserten Anlegerschutz mit Hilfe der Landgerichte aushebeln. Doch ein neues Urteil vom Oberlandesgericht Karlsruhe stärkt den Anlegern erneut den Rücken.

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Zur Aufklärung verpflichtet

Für Richter sind nicht alle Verkäufer von Kapitalanlagen gleich. Sie machen einen feinen Unterschied zwischen dem Anlageberater und dem Anlagevermittler. So verkaufen Vermittler immer nur die Produkte eines Anbieters. Anders bei den Beratern. Weil Anlageberater ein breiteres Sortiment anbieten, dürfen die Kunden von ihnen auch eine unabhängige Beratung erwarten. Die Folge: Die Aufklärungspflichten der Anlageberater gehen weiter als die der Anlagevermittler.

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Ausweg aus der Steuerkrise bei Filmfonds

Anleger müssen nicht hilflos zusehen, wie die Finanzbehörden jetzt bei den Filmfonds nachträglich die Steuervorteile kippen. Am besten, sie packen das Problem an der Wurzel an und nehmen ihre Bank oder ihren Anlageberater wegen Falschberatung in die Haftung. Denn die meisten Banken und Anlageberater haben hinter dem Rücken ihrer Kunden ordentlkich Provisionen abkassiert.

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Regierung stärkt Anlegerschutz

Anleger sollen bei Wertpapiergeschäften mehr Zeit für Schadensersatzklagen gegen Banken und Anlageberater bekommen. Das plant die Bundesregierung in einer Gesetzesänderung. Aus gutem Grund: “Die bisherige Verjährungsregel bei Wertpapiergeschäften hat sich immer wieder als Schutzzaun für Täter erwiesen. Wenn dieser fällt, verbessert sich der Anlegerschutz”, sagt Rechtsanwalt Dietmar Kälberer aus Berlin.

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Banken haben bei Fonds abkassiert

Der Bundesgerichtshof hat an der Commerzbank ein weiteres Exempel statuiert: Banken dürfen Kunden nicht verschweigen, wie viel Provision sie als Bank für die Vermittlung von geschlossenen Fonds kassieren. Jetzt droht der ganzen Branche die Rückabwicklung von geschlossenen Fonds in Milliardenhöhe.

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Prospekthaftung – So drehen Anleger den Spieß um

LeuchtturmWer auf faule Kapitalanlagen reinfällt, sollte sich den Emissionsproekt genau anschauen. Wer hier Fehler findet, kann sich das verlorene Geld oft bei den Initiatoren zurückholen. Denn in diesen Fällen greift die Prospekhaftung.

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