Reiseveranstalter haften dafür, dass die Pauschalreise ihr Geld wert ist. Treten im Urlaub trotzdem Reisemängel auf, kann der Kunde Geld zurückfordern. Weil das den Reiseveranstaltern nicht passt, kürzen sie die Verjährungsfrist. Der Bundesgerichtshof hat jetzt mit einem Urteil dafür gesorgt, dass die Kunden mit ihren berechtigten Reisebeschwerden nicht zu schnell ins Leere laufen.
... zum Artikel
Um wie viel Prozent Reisende den Preis für ihre Unterkunft im Hotel bei Reisemängeln mindern können, verrät die Frankfurter Tabelle. Diese beruht auf der Erfahrung des Frankfurter Landgerichts mit Reiserecht. Doch Vorsicht: Die Frankfurter Tabelle ist für andere Gerichte nicht verbindlich, aber immerhin eine brauchbare Orientierung für Urlauber und Reisende, die sich gegen Reisemängel am Urlaubsort wehren wollen.
... zum Artikel
Wer am Flughafen beim Start in den Urlaub schlecht weg kommt oder gar nicht, sollte seine Airline zur Kasse bitten. Eine rechtliche Grundlage für Ausgleichszahlungen ist die EG-Verordnung Nr. 261/2004: “Ausgleichsleistungen für Fluggäste bei Nichtbeförderung, Annullierung und großer Verspätung”. Die Verordnung ist seit 2005 in Kraft.
... zum Artikel
Verdorbenes Essen, Ungeziefer im Hotelzimmer oder Bauarbeiten neben dem Pool – aus einem Traumurlaub wird schnell ein Horrortrip. Wie Urlauber gegen Mängel direkt vor Ort vorgehen und spätestens nach der Heimreise ihr Geld zurückfordern, erklärt Romy Effler von der Kanzlei Knebel, Kreutzberger, Effler in Leipzig.
... zum Artikel
Wer Passagiere sitzen lässt, muss Ausgleich zahlen. Dieser Anspruch von Fluggästen gegenüber Airlines ist gesetzlich geregelt. Was viele Passagiere jedoch nicht wissen: Sie haben auch dann einen Anspruch auf die Ausgleichszahlung, wenn der gebuchte Flug ausfällt und sie auf einen späteren Flug umbuchen können.
... zum Artikel
Bad kaputt, vermodertes Mobiliar und eine Couch voll Flecken – nicht gerade das, was sich der zivilisierte Urlauber unter einem gemütlichen Ferienappartement vorstellt. Genau das dachte sich auch ein Reisender, der beim Amtsgericht München auf Schadensersatz hoffte (Aktenzeichen: 231 C 1828/06). Der Urteilsfall zeigt deutlich, worauf Urlauber beim Rückzug aus einer schmuddeligen Ferienwohnung achten sollten.
... zum Artikel