Ist das eingebaute Navigationsgerät im Gebrauchtwagen kaputt, darf der Kunde dem Verkäufer das komplette Auto zurückgeben. Das entschied das Oberlandesgericht Köln (Aktenzeichen 3 U 70/06). Im Urteilsfall hatte der unzufriedene Autokäufer den Gebrauchtwagen nicht sofort zurückgegeben. Im Gegenteil: Er gab dem Verkäufer zunächst zweimal die Chance zur Besserung. Als das Navigationssystem auch nach dem zweiten Nachbesserungsversuch immer noch nicht fehlerfrei funktionierte, wollte er vom Kaufvertrag zurücktreten.
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Spinnt die Elektronik im neuen Auto, sollte der Käufer nicht auch noch selbst durchdrehen, den Verkäufer unter Druck setzen und ein neues Auto als Ersatz verlangen. Auch Kunden müssen sich bei einer Mängelrüge an die Spielregeln halten. Dazu gehört laut Bundesgerichtshof, dass der unzufriedene Kunde dem Verkäufer des Autos Gelegenheit gibt, den Mangel zu prüfen (Aktenzeichen: VIII ZR 310/08).
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Spielverderber kann die Polizei gar nicht leiden. Wer sich mit Schild an den Straßenrand stellt und Autofahrer vor einer Verkehrskontrolle warnt, muss mit der Gegenwehr der Ordnungshüter rechnen. Davor schützt nicht einmal ein gewitztes Warnschild, wie ein Fall aus dem Saarland zeigt.
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Am Steuer wird nicht nur Telefonieren teuer. Bußgeld plus Punkt in Flensburg droht Autofahrern auch schon dann, wenn sie bei der Bedienung ihres Organizers in Fahrt geraten. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hielt in einem solchen Fall grundsätzlich ein Bußgeld von 40 Euro für rechtmäßig.
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Thorsten Rudnik, Vorstandsmitglied beim Bund der Versicherten (BdV), über die Vorteile eines Wechsels der Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung für das Auto und den 30. November als spätesten regulären Kündigungstermin.
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Ein Kundenparkplatz ist für Kunden da. Wer unbefugt parkt, muss damit rechnen, dass sich der Besitzer des Parkplatzes wehrt und das Auto abschleppen lässt. Die Abschleppkosten darf der Ladenbesitzer dem Falschparker aufs Auge drücken. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Fall eines Einkaufszentrums entschieden.
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Der Käufer eines Gebrauchtwagens kann nicht ohne weiteres vom Kaufvertrag zurücktreten, nur weil Vandalen das Auto vor der Auslieferung verkratzen. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Autohändler den Gebrauchtwagen neu lackieren und die Schäden beseitigen darf.
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Bei Neuwagen mit garantiertem Rostschutz sollten sich Autofahrer die Garantie des Herstellers genau angucken, bevor sie Alarm schlagen. Denn die Garantie greift in der Regel nicht beim ersten Rostfleck. Was Autofahrer von der Garantie gegen Durchrostung erwarten dürfen, zeigt ein Urteil vom Oberlandesgericht Stuttgart (Aktenzeichen: 1 U 74/08).
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Die Parkplatznot provoziert Autofahrer: Wer sein Auto nicht legal abstellen kann, parkt im Parkverbot oder in zweiter Reihe. Na wenn schon, denken sich viele, das kostet nur ein Knöllchen. Doch Vorsicht! Die Folgen des Falschparkens können erheblich schmerzhafter sein. Parkverstöße kosten Autofahrer im Extremfall den Führerschein. Welche Rechte Autofahrer haben, erklärt Erich von Schassen, Rechtsanwalt bei Appel & Hadenfeldt.
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Kleine Blechschäden machen Gebrauchtwagen noch lange nicht zu Unfallautos. Folglich kann der Käufer eines solchen Fahrzeugs den Autokauf nicht einfach rückgängig machen, dass er behauptet, es handele sich um einen Unfallwagen.
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Viele Cabriofahrer setzen bei Vandalismus, Diebstahl und Überschwemmung im offenen Auto auf ihre Kaskoversicherung. Doch die Kaskoversicherung zahlt längst nicht in jedem Schadensfall. Worauf Sie bei Ihrem Cabrio achten sollten.
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