Streiten sich die Nachkommen um das Erbe, kommt auch die Lebensversicherung auf den Tisch. Zum Zankapfel wird sie vor allem dann, wenn es um den Pflichtteil für enterbte Nachkommen geht. Der Bundesgerichtshof hat jetzt die lange umstrittene Frage neu geregelt, mit welchem Wert die Lebensversicherung bei der Berechnung der Pflichtteile berücksichtigt werden muss.