Opfer von Mobbing können sogar ihre Arbeitgeber verklagen, wenn diese die Rädelsführer nicht stoppen. Doch Vorsicht: Solche Schmerzensgeldklage scheitern, wenn die Schikanen schon verjährt sind. Das passiert aufgrund der Tarifverträge am Arbeitsplatz schneller, als den Opfern recht sein kann.
