Schlüssel sind grundsätzlich Sache des Vermieters. Das gilt auch dann, wenn ein Schlüssel abbricht und ersetzt werden muss. Diese Pflicht trifft den Vermieter solange, bis er dem Mieter nachgewiesen hat, dass dieser den Schlüssel schuldhaft abgebrochen hat. Grund eines Schlüsselbruchs kann auch Materialermüdung sein, begründete das Amtsgericht Halle ein Urteil.