Ob Eheleute oder Geschäftspartner – das gemeinsame Bankkonto hat Tücken. Im Normalfall kann jeder Kontoinhaber ohne Zustimmung der anderen über das Konto verfügen. Was die meisten nicht wissen: Jeder darf diese individuelle Verfügungsbefugnis einschränken. Kein Bankgeschäft ist dann mehr möglich, ohne dass alle zustimmen. “Das wirkt wie eine Notbremse, lässt sich aber auch zur Blockade missbrauchen”, erklärt Rechtsanwalt Hartmut Göddecke.