Kinderausweis ist nur eine Formsache

Auch darüber streiten geschiedene Eltern vor Gericht: Über das Recht, für ihr Kind einen Kinderausweis zu beantragen. Dass die alleinerziehende Mutter den Antrag auch ohne die Zustimmung des Kindsvaters stellen darf, hat das Oberlandesgericht Bremen entschieden (Aktenzeichen 5 UF 34/06).

Laut Urteil handelt es sich bei der Beantragung eines Kinderausweises um eine Angelegenheit der Alltagssorge. Deshalb ist die Zustimmung des anderen Elternteils – in der Regel der Vater des Kindes – nicht erforderlich. Das gilt selbst dann, wenn beide Eltern das Sorgerecht haben.

Das Oberlandesgericht Bremen bestätigte dem Vater im Urteilsfall zwar, dass der Ausweisbesitz für ein Kind von erheblicher Bedeutung ist. Trotzdem bleibe der Antrag reine Formsache. Damit gehört die Beantragung eines Kinderausweises zu den Angelegenheiten des täglichen Lebens. Und für diese hat nach dem Gesetz jener Elternteil die alleinige Entscheidungsbefugnis, bei dem das Kind lebt. Das gemeinsame Sorgerecht tut diesem Prinzip keinen Abbruch.