Aufruf zum „Tag der Patientenverfügung“

Patientenbetreuung: Auf Patientenrechte achten / Quelle: Fotolia
Patientenbetreuung: Auf Patientenrechte achten / Quelle: Fotolia

Das Patientenverfügungsgesetz wird am 1. September 2014 fünf Jahre alt. Zum selben Datum ruft der Verband VorsorgeAnwalt e.V. erstmalig den „Tag der Patientenverfügung” aus. Das Ziel: „Wir wollen mehr wasserdichte Patientenverfügungen. Und wir wollen, dass Ärzte und Pflegeheime diese Willensäußerung ihrer Patienten auch wirklich respektieren“, erklärt Rechtsanwalt Dietmar Kurze, Initiator des Tags der Patientenverfügung und Geschäftsführer von VorsorgeAnwalt e.V. in Berlin.

Am “Tag der Patientenverfügung” sollen bundesweit Informationsveranstaltungen stattfinden. Diese will der Verband der Vorsorgeanwälte in Zusammenarbeit mit Wohlfahrtsverbänden, Kirchen, Seniorenheimen oder auch Banken und anderen Einrichtungen gestalten, die ihre Kunden oder Mitglieder über das Thema Patientenverfügung informieren möchten. Ihre Unterstützung zugesagt haben bislang zum Beispiel die Landesverbände des Roten Kreuzes in Berlin, Bremen und Baden-Württemberg.

Patientenverfügung braucht mehr Aufklärung

Mit einer Patientenverfügung bestimmen Menschen, wie sie am Lebensende im Krankenhaus, Pflegeheim oder auch zu Hause behandelt werden wollen. Dazu gehört zum Beispiel, dass sie frühzeitig festlegen, in welchen Fällen Ärzte die Behandlung abbrechen oder lebenserhaltende Maßnahmen wie eine künstliche Ernährung unterlassen sollen.

Die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen ist seit dem 01.09.2009 gesetzlich geregelt. Trotzdem kommt es in der Praxis zu zahlreichen Problemen. So müssen sich Verwandte sterbender Menschen mitunter von Pflegekräften zu Unrecht anhören, sie würden ihre Angehörigen qualvoll verhungern lassen. Oder Ärzte behaupten, der Verfügende habe gar nicht begriffen, was er mit der Patientenverfügung unterschrieben habe. In anderen Fällen wiederum behaupten Mediziner, die Verfügung würde nicht zum konkreten Krankheitsbild passen und sei deshalb nicht relevant. „Das ist natürlich falsch“, erklärt Rechtsanwalt Dietmar Kurze, „Ärzte müssen eine Patientenverfügung in jedem Fall beachten.“ Vorausgesetzt, sie wissen überhaupt davon. Doch viele Patientenverfügungen sind im Notfall gar nicht auffindbar. Fazit: „Es bedarf der sachlichen Aufklärung: Bei den Bürgern, damit sie ihren Willen rechtskräftig äußern können. Bei den Ärzten und Pflegekräften, damit diese die Verfügungen ihrer Patienten respektieren und richtig umsetzen“, erklärt Verbandsgeschäftsführer Dietmar Kurze.

Aufruf zur Organisation von dezentralen Informationsveranstaltungen

VorsorgeAnwalt e.V. ruft jetzt gemeinnützige Organisationen, Wohlfahrtsverbände, Seniorenheime, Banken und andere Institutionen dazu auf, sich am ersten “Tag der Patientenverfügung” am 01.09.2014 mit Informationsveranstaltungen in ganz Deutschland zu beteiligen.

Der DRK-Landesverband Berliner Rotes Kreuz e.V. wird zusammen mit VorsorgeAnwalt e.V. am “Tag der Patientenverfügung” zu einer zentralen Veranstaltung in die Hauptstadt einladen. Neben der Informationsveranstaltung für interessierte Bürger soll es eine fachlich orientierte Veranstaltung für die Presse geben. „Wir wollen mit verschiedenen Experten öffentlich Bilanz ziehen: Was hat das Patientenverfügungsgesetz bisher gebracht? Wo zeigen sich Regelungslücken? Wo hapert es in der Anwendung und was können wir gemeinsam verbessern?“, sagt Kurze.

Institutionen, die am “Tag der Patientenverfügung” mitwirken und eine Informationsveranstaltung organisieren möchten, können ihr Interesse beim VorsorgeAnwalt e.V. anmelden und professionelle Unterstützung für die Planung, Organisation und Durchführung erhalten: „Wir bieten Vorschläge für die Konzeption, das passende Informationsmaterial sowie einen Experten, der die rechtlichen Anforderungen und Fallstricke einer Patientenverfügung laiengerecht erklärt“, erklärt Verbandsgeschäftsführer Dietmar Kurze.

Der VorsorgeAnwalt e.V. setzt auf eine breite Unterstützung. Eine Möglichkeit dazu bietet sich zum Beispiel Verbänden und Unternehmen, die ihre Mitglieder oder Kunden über den ersten “Tag der Patientenverfügung” in einer hauseigenen Mitglieds- oder Kundenzeitschrift informieren wollen. Darstellungen im Internet, wie sie auch der VorsorgeAnwalt e.V. anbietet, sind ein weiterer Weg.
Informationsplattform für Veranstalter und Privatpersonen

Informationen zum “Tag der Patientenverfügung” und zu den geplanten Informationsveranstaltungen finden potenzielle Veranstalter und Privatpersonen im Internet unter der folgenden Adresse: www.tag-patientenverfuegung.de

Über VorsorgeAnwalt e.V. 5 Artikel
▶ Der Verein VorsorgeAnwalt e.V. ist ein bundsweiter Zusammenschluss von Rechtsanwälten. Ziel des Vereins ist es, für mehr Rechtssicherheit im Alter und bei Krankheit zu sorgen. Die Rechtsanwälte von VorsorgeAnwalt e.V. bieten bei Fragen zur Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung eine qualitätsorientierte Rechtsberatung und entsprechenden Rechtsbeistand: ▶ Anfertigung von Vorsorgevollmacht, Vorsorgevertrag, Patientenverfügung ▶ Unterstützung eines eingesetzten Bevollmächtigten ▶ Übernahme von Bevollmächtigungen ▶ Anfertigung eines Leitfadens für den Bevollmächtigten ▶ Beratung und Vertretung als Bevollmächtigter oder Betreuer ▶ Vertretung als Betroffener oder Angehöriger in betreuungsrechtlichen Verfahren gegenüber dem Betreuungsgericht ▶ Der VorsorgeAnwalt e.V. wählt seine Mitglieder sorgfältig aus. Die kontrollierte Auswahl soll sicher stellen, dass Mandanten von VorsorgeAnwälten bundesweit eine qualitativ hochwertige Hilfe erhalten.