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Rettungsring für Anleger bei Falk Zinsfonds

Anleger, die mit dem „Falk Zinsfonds“ Geld verloren haben, können auf Wiedergutmachung hoffen. Der Grund: Die Kanzlei Göddecke hat vor dem Oberlandesgericht München einen Schadensersatzprozess durch gefochten. Das Gericht verurteilte zwei Funktionsträger des „Falk Zinsfonds“, einem Ehepaar aus Niedersachsen rund 7400 Euro zurück zu zahlen (Aktenzeichen: 21 U 2687/07).

Die Anleger hatten guten Grund, nach einem Ausweg aus dem „Falk Zinsfonds“ zu suchen. Denn das Anlagemodell des Fonds bestand vor allem darin, den Immobilienfonds der Falk-Gruppe Darlehen zu gewähren. Als die Immobilienfonds von Falk zusammenbrachen, geriet auch der Zinsfonds ins Wanken.

Die Siegburger Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte wies vor Gericht nach, dass die Fondsgesellschaft das Sonderkonto mit dem Geld der Anleger nicht so kontrolliert verwaltet hat, wie im Prospekt versprochen. Dort war von einem Mittelverwendungskontrolleur die Rede, der das Fondskonto überwachen sollte. Ohne seine Unterschrift sollte keine Überweisung möglich sein.

Die Wirklichkeit sah anders aus. Tatsächlich konnten einzelne Fondsfunktionäre eineinhalb Jahre lang ohne Kontrolle über das Sonderkonto verfügen. Das Vieraugenprinzip erwies sich als Augenwischerei. Für die irreführende Darstellung im Prospekt haften der Vorstand des Zinsfonds sowie der Mittelverwendungskontrolleur.

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