So bekommen MSF-Anleger Recht

Rund 7000 Anleger haben mit dem Master Star Fund (MSF) Schiffbruch erlitten. Im Glauben an eine sichere Kapitalanlage haben sie rund 43 Millionen Euro eingezahlt. Der Löwenanteil verschwand in den Taschen der Initiatoren, Hintermänner und Verkäufer. Freiwillig rücken sie das Geld nicht heraus. Doch die Anleger haben vor Gericht gute Karten.

Fondsinitiatoren müssen für Prospektfehler einstehen

Mehrere Drahtzieher des MSF Fonds wurden schon für Fehler im Anlageprospekt zur Rechenschaft gezogen. Als erstes verurteilte das Landgericht Potsdam im Juni 2006 den Vorstand des Fonds zu Schadenersatz (Aktenzeichen: 10 O 594/05). Denn der Vorstand des Fonds ist für den Anlageprospekt verantwortlich und haftet somit für die Fehler im Prospekt. Kurze Zeit später verurteilte das Landgericht Berlin im November 2006 einen weiteren Initiator des Fonds zu Schadenersatz (Aktenzeichen: 18 O 530/05). Auch dieser hätte für einen einwandfreien Anlageprospekt sorgen müssen.

Hintergrund: Prospekte von Kapitalanlagen werden keineswegs so lax gehandhabt wie Werbebroschüren. Ein Anlageprospekt muss dem Anleger ein zutreffendes Bild von der angebotenen Kapitalanlage vermitteln. Alle Informationen, die für die Entscheidung des Anlegers wichtig sein können, gehören offen und verständlich auf den Tisch. Hierzu zählen vor allem die Risken der Kapitalanlage. Das gleiche gilt für die Provisionen und personellen Verflechtungen der Initiatoren mit anderen Unternehmen.

Ist der Prospekt einer Kapitalanlage fehlerhaft, haben die Anleger vor Gericht leichtes Spiel. Richter gehen regelmäßig davon aus, dass sich der klagende Anleger nicht auf die Kapitalanlage eingelassen hätte, wenn er rechtzeitig von dem Prospektfehler gewusst hätte. Dabei spielt keine Rolle, ob der Anleger den Prospekt vor Vertragsabschluss gelesen hat oder nicht. Der Prospekt des MSF Fonds weist eine ganze Reihe von Fehlern auf. Die folgenden reichen für eine Schadenersatzklage gegen die Verantwortlichen aus:

Der Prospekt verschwieg das Risiko, dass die zuständige Aufsichtsbehörde den Fonds dicht machen könnte. Dieser Prospektfehler wurde erst im Oktober 2004 korrigiert.

Auch nach Oktober 2004 verschwieg der Prospekt die engen Verflechtungen mit der Göttinger Gruppe. Diese ist gerichtsnotorisch als Abzockertruppe bekannt. Über diese Verbindung hätte der Prospekt die Anleger informieren müssen.

Der Prospekt beschrieb zwar im Detail, wie das Geld der Anleger investiert werden sollte. Allerdings haben sich die Fondsmanager nicht an diese Vorgaben gehalten.

Der Prospekt verschwieg, dass ausgerechnet der Chef der Vertriebsorganisation im August 2004 wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung im Gefängnis saß. Frei kam der Mann nur gegen eine Kaution von fünf Millionen Euro. Besonders pikant: Ein Teil der Kaution hatte er sich aus dem Topf des MSF Fonds entliehen. Ob er nun Steuersünder ist oder nicht: Diese Information hätte im Prospekt eines Steuersparfonds, wie es der MSF Fonds war, auftauchen müssen.

Wen Anleger für Prospektfehler haftbar machen können

Anleger können die Prospektfehler beim MSF Fonds nutzen, um Schadenersatz zu verlangen. Ihre Ansprüche müssen die Anleger gegen Personen richten, die für den Prospektinhalt verantwortlich waren. Hierzu gehören nicht nur die Initiatoren des Fonds. Auch andere Hintermänner haften, sofern sie den Prospekt stark beeinflusst haben.

Hintergrund: Die Fondsinitiatoren hatten sich eine perfide Werbemasche ausgedacht. Rund um einen früheren Schulsenator Berlins hatte sich eine Reihe von Ex-Politikern versammelt, die mit ihrem „guten“ Namen um das Vertrauen der Anleger warben. So schmückte sogar die Empfehlung eines ehemaligen Verteidigungsministers den Prospekt des MSF Fonds, bis sich dieser im Dezember 2004 wegen „Arbeitsüberlastung“ aus dem Projekt verabschiedete. Der wahre Grund könnte auch darin gelegen haben, dass die Aufsichtsbehörde im Oktober 2004 einen Warnschuss an das Fondsmanagement abgegeben hatte. Wie groß die Chancen sind, auch die Ex-Politiker aus dem Umfeld des MSF Fonds zur Rechenschaft zu ziehen, wird von Rechtsanwälten geprüft.

So ziehen Anleger die Finanzvermittler zur Rechenschaft

Die Prospekthaftung macht es Anlegern zwar leicht, aber an die Vermittler kommt man damit nicht ran. Dabei haben auch die Verkäufer von der Futura Finanz beim Vertrieb der Fondsanteile ihre Pflichten sträflich verletzt.

Hintergrund: Jeder Anleger hat das Recht, dass ihn der Vermittler umfassend über die Kapitalanlage aufklärt. Im Grunde geht es um die selben Inhalte, die im Prospekt stehen müssten. Dabei reicht es aber nicht, dass der Vermittler seinem Kunden einfach den Prospekt aushändigt und sagt, da stehe alles drin. Er muss dem Anleger persönlich erklären, welche Risiken mit der Kapitalanlage verbunden sind und wo der Prospekt lückenhaft ist. Außerdem muss der Vermittler seine Kunden über kritische Berichte in der Presse informieren.

Ihre Pflichten als Finanzvermittler hat die Futura Finanz offenbar nicht sehr ernst genommen. Mittlerweile liegen mehrere Urteile gegen den Vertrieb vor. So hat das Oberlandesgericht München die Futura Finanz zu Schadenersatz verurteilt, weil einer ihrer Vertreter einen Kunden nachweislich nicht sachgerecht über den MSF Fonds aufgeklärt hatte. Folglich hat er seine Auskunftspflichten verletzt (Aktenzeichen 20 U 1503/06).

Den Schaden muss in diesem Fall die Futura Finanz ersetzen. Hauptadressat für eine Haftungsklage wegen Verletzung der Auskunftspflichten ist die Futura Finanz. Sie muss für die Fehler ihrer Vertreter gerade stehen. In einigen Fällen können die Anleger aber auch den Vermittler persönlich für seine Fehler haftbar machen.