Corzelius: „Finanzberatung lässt zu wünschen übrig“

Mathias Corzelius, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht / Quelle: Göddecke Rechtsanwälte
Mathias Corzelius, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht / Quelle: Göddecke Rechtsanwälte

Mathias Corzelius, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, über die Unsitten der Finanzberater und über die Frage, wie sich die Kapitalanleger im Fall von fehlerhafter Anlageberatung gegen die Finanzbranche wehren können.

Rechtsanwalt Mathias Corzelius über die Unsitten der Finanzberater und wie sich die Kapitalanleger im Fall einer fehlerhaften Anlageberatung wehren können.

Herr Corzelius, Sie beklagen das schlechte Beratungsniveau der Finanzbranche. Sind denn alle Versicherungsverkäufer und Bankberater Betrüger?

So scharf kann man das sicher nicht sagen. Neben vielen Nieten gibt es auch seriöse Finanzberater. Trotzdem lässt die Beratung oft zu wünschen übrig. In der Finanzwelt ist eben nicht alles Gold, was glänzt.

Wie kann man sich vor faulen Tipps schützen?

Durch ein gesundes Maß an Skepsis und Wissen. Wer sich als Verbraucher informiert, etwa mit einem Ratgeberbuch über Aktienanlagen oder Versicherungen, kann einem Finanzberater auch besser auf den Zahn fühlen. Allein unsere Kanzlei bietet im Internet jede Menge an hilfreichen Informationen. Auch das Studium der Verbraucherpresse lohnt sich.

Wie sollte man sich sonst noch wappnen?

Leider verlassen sich viele Kunden zu schnell auf einen Finanzberater, nur weil sie ihn sympathisch finden. Ich möchte hier keine Lanze für krankhaftes Misstrauen brechen, aber eine kritische Distanz ist nun einmal angebracht. Schließlich verdienen Finanzberater ihr Geld in erster Linie mit Vertragsabschlüssen und nicht mit ihren Ratschlägen. Wo hohe Provisionen winken, besteht für Finanzberater leider auch ein Anreiz, die Kunden zu manipulieren. Beispiel: Drängelt der Finanzberater zum Vertragsabschluss, indem er behauptet, die Kapitalanlage gehe weg wie warme Semmeln, hat er vermutlich nur eines im Sinn: seine Provision.

Und wenn das Kind doch einmal in den Brunnen gefallen ist?

Dann können Sie den Berater wegen Verletzung seiner beruflichen Pflichten in Regress nehmen. Oft haftet für die Fehler sogar die Vertriebsgesellschaft, für die der Finanzberater auf Tour geht. Oft springen auch Versicherungen für die finanziellen Folgen einer Falschberatung ein. Allerdings muss der Verbraucher den Pflichtverstoß nachweisen. Das gelingt am besten, wenn er sich schon vor dem Beratungsgespräch für einen eventuellen Streitfall rüstet. Die wichtigsten Tipps: Sorgen Sie für Zeugen des Beratungsgesprächs, dokumentieren Sie die besprochenen Anlageziele und unterschreiben Sie nichts, bevor Sie alles genau verstanden haben.

Wenn Kunden ihre Finanzberater verklagen, ist bei denen überhaupt was zu holen?

Das hängt von den Vermögensverhältnissen des Beraters oder seiner Vertriebsorganisation ab. Die Praxis zeigt, dass unsere Mandanten mit einem positiven Urteil auch an ihr Geld kommen. Vielleicht liegt das auch daran, dass sich die meisten Kunden von Finanzberatern zu viel gefallen lassen und sich zu schnell mit Verlusten abfinden. Dann ist für die genügend da, die sich wehren. Das ist wie im richtigen Leben: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.