Kein Kaskoschutz bei Nachlässigkeit
Sonnenschein macht Cabriofahrer zwar lässig. Vor Nachlässigkeit beim Parken sollte sich jedoch hüten, wer sein Auto gerne offen fährt. Ansonsten lässt die Kaskoversicherung einen beim nächsten Wetterwechsel schnell im Regen stehen. Läuft beim Wolkenbruch das offene Auto voll, muss der Cabriofahrer diesen Fall von Unachtsamkeit alleine ausbaden. Von der Kaskoversicherung kann er jedenfalls keine Rettung erwarten. Denn ein Wolkenbruch ist noch lange keine Überschwemmung.
Mehr Versicherungsbeistand können offenherzige Cabriofahrer bei einem Diebstahl erwarten. In diesem Fall ersetzt die Kaskoversicherung alle gestohlenen Gegenstände, wenn diese im Auto fest eingebaut oder verschlossen waren. Was dagegen dem Dieb im offenen Auto wie auf dem Grabbeltisch präsentiert wurde, lädt zur Selbstbedienung ein und ist nicht mitversichert.
Auf die Art des Kaskoversicherungsschutzes kommt es wiederum an, wenn sich Schlitzohren ans Werk machen. Haben Vandalen das Stoffdach aus purer Lust an der Zerstörung aufgeschlitzt, ohne etwas aus dem Wagen zu klauen, liegt kein Diebstahlschaden vor. In diesem Fall können Cabriofahrer nur eine Vollkaskoversicherung zur Kasse bitten. Bei der Teilkaskoversicherung ist ein reiner Vandalismusschaden dagegen nicht mitversichert.
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