Kfz-Versicherung: Im Herbst kündigen und wechseln

Auto: KFZ-Verischerung kündigen / Foto: © R. v. Schönfels
Auto: KFZ-Verischerung kündigen / Foto: © R. v. Schönfels

Jedes Jahr im Herbst kommt Bewegung in die Tariflandschaft der Kfz-Versicherungen. Denn zum Jahreswechsel endet bei den meisten Verträgen das Versicherungsjahr. Dann können Verbraucher zu einem anderen Versicherer wechseln. Wer seine Versicherung wechseln will, muss seinen Altvertrag rechtzeitig kündigen. Daily Paragraph erklärt, was Sie dabei beachten sollten.

1. Wann lohnt sich ein Versicherungswechsel?

Ein Versicherungswechsel lohnt sich immer dann, wenn der Markt günstigere Tarife bei vergleichbarer Leistung anbietet. In der Kfz-Versicherung findet der Wettbewerb primär über den Preis statt. Die Versicherungsbedingungen sind dagegen bei allen Kfz-Versicherungen weitgehend gleich. Dennoch empfiehlt es sich, auch auf die Bedingungen zu achten. Oft bestehen bei einzelnen Punkten Wahlmöglichkeiten oder feine Unterschiede, zum Beispiel im Hinblick auf eine Werkstattbindung bei Reparaturen oder die Höhe von Selbstbeteiligungen.

2. Wie finde ich eine günstige Versicherung?

Es gibt im Internet eine Vielzahl an Vergleichsportalen, die einen Versicherungsvergleich für Kfz-Versicherungen anbieten. Solche Portale können hilfreich sein, um günstige Anbieter zu finden. Die wenigsten Portale ermöglichen allerdings einen vollständigen Marktüberblick, in der Regel repräsentieren sie nur einen Marktausschnitt. Daher sollten Sie sich bei der Wechselentscheidung nicht nur auf ein Portal verlassen.

3. Welche Fristen sind bei der Kündigung zu beachten?

Im Regelfall endet das Versicherungsjahr bei Kfz-Versicherungsverträgen zum 31.12. Zu diesem Termin kann ein bestehender Vertrag gekündigt werden. Bei der Kündigung ist üblicherweise eine Kündigungsfrist von einem Monat zu beachten. Die Kündigung muss also bis spätestens zum 30.11. erfolgt sein. Wichtig dabei: Entscheidend für die fristgerechte Kündigung ist der Eingang bei der Versicherung, also nicht das Datum der Absendung.

Doch Vorsicht: Das Kalenderjahr entspricht nicht bei allen Kfz-Policen dem Kalenderjahr. Legen Versicherer ihren Verträgen ein vom Kalenderjahr abweichendes Versicherungsjahr zugrunde, dann gelten entsprechend andere Kündigungstermine. Ein Blick in den bestehenden Vertrag sorgt für Klarheit.

4. Welche Formvorgaben gelten für die Kündigung?

Kündigungen müssen in Schriftform erfolgen. Üblich ist der Brief, gegebenenfalls genügt auch ein Telefax. Briefe sollten Verbraucher per Einschreiben versenden. Das Schreiben sollte neben der Kündigung die Anschrift, das Datum, die Versicherungsscheinnummer und das Fahrzeugkennzeichen enthalten.

5. Kann ich meine Versicherung bei Beitragserhöhungen kündigen?

Bei Beitragserhöhungen haben Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht. Nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung können die Kunden ihren Vertrag binnen eines Monats außerordentlich kündigen. Auch hier ist für die Fristeinhaltung das Datum des Zugangs beim Versicherer relevant.

6. Gibt es sonst noch Kündigungsmöglichkeiten?

Ein Sonderkündigungsrecht besteht auch im Schadensfall. Hier können Kunden ihre Kfz-Versicherung innerhalb eines Monats nach Abschluss der Schadensbearbeitung durch die Versicherung kündigen. Außerdem ist bei Fahrzeugwechseln grundsätzlich ein Versicherungswechsel möglich. Hier können Verbraucher ebenfalls vorzeitig kündigen.

7. Wie beantrage ich eine neue Kfz-Versicherung?

Der Abschluss von Kfz-Versicherungen über das Internet ist heute üblich. Direktversicherer bieten oft günstige Konditionen. Den Antrag können die Verbraucher dabei ganz einfach online stellten. Die Versicherungsnehmer erhalten dann umgehend eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für die Kfz-Haftpflichtversicherung. Nach der Prüfung der Antragsangaben schickt die Versicherungsgesellschaft die Versicherungsunterlagen automatisch an den neuen Kunden.

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