Wasserschaden mitversichert

Waschmaschine: Einfach anstellen und hingucken / Quelle: Fotolia

Wenn sich Verbraucher bei Waschmaschinen oder Spülmaschinen auf die Technik verlassen, ist für den Fall eines Wasserschadens Ärger mit der Hausratversicherung programmiert. Der Bund der Versicherten (BdV) erklärt, an was die Verbraucher vor Benutzung ihrer Waschmaschine denken sollten.

Eigentlich ist die Sache einfach: Wenn Wasser aus der Waschmaschine oder Spülmaschine tritt, ist die Ursache in aller Regel ein Defekt. Die Frage ist nur, wo befand sich der Bewohner zum Zeitpunkt des Schadeneintritts?

Hat der Bewohner beim Waschvorgang oder Spülvorgang regelmäßig hingeguckt oder hingehört, ist alles in Ordnung.

Anders sieht die Rechtslage aus, wenn der Verbraucher die optische oder akustische Überprüfung auf die leichte Schulter nimmt. Wer zum Beispiel seine Wohnung verlässt, während die Waschmaschine oder Spülmaschine arbeitet, handelt grob fahrlässig. Genau dieses Verhlaten ruft die Versicherungen auf den Plan.

Ein Wasserschaden kann bis zu drei Versicherungen betreffen:

  1. Die Wohngebäudeversicherung
  2. Die Hausratversicherung
  3. Die Privathaftpflichtversicherung

Bleibt die Frage, wer welchen Schaden bezahlt?

Ein klassischer Wasserschaden sieht zum Beispiel so aus: Ein Mieter lässt seine Waschmachine im Badezimmer laufen. Als der Schlaucht platzt, kommt es zum Wasserschaden. Dieser beschädigt die Badezimmermöbel des Mieters und die Wände.

Die Wohngebäudeversicherung übernimmt Schäden am Mauerwerk

Teil 1 des Schadens betrifft das Mauerwerk. Weil das zum Gebäude gehört, muss die Wohngebäudeversicherung ran. Sie reguliert den Wasserschaden am Haus zum Neuwert. Gleichzeitig prüft die Versicherung, ob sie sich das Geld vom Mieter zurückholen kann. Das kann die Wohngebäudeversicherung, wenn sie dem Mieter grobe Fahrlässigkeit nachweist. Jetzt rettet den Mieter allenfalls noch seine Privathaftpflichtversicherung. Bei einfacher Fahrlässigkeit muss der Mieter gar nichts zahlen, falls er an den Prämien für die Wohngebäudeversicherung beteiligt ist.Das ist immer dann der Fall, wenn der Vermieter die Versicherungsprämien über die Nebenkosten auf alle Mieter umlegt. Bei Vorsatz muss der Mieter den Wasserschaden komplett aus der eigenen Tasche bezahlen.

Die Hausratversicherung kommt für die kaputten Möbel auf

Teil 2 des Schadens ist eher von privater Natur. Wer seine eigenen Möbel flutet, muss für den Schaden entweder selbst aufkommen oder er hat für diesen Zweck eine Hausratversicherung abgeschlossen. Diese zahlt den vollen Schaden allerdings nur bei einfacher Fahrlässigkeit. Bei grober Fahrlässigkeit kommt es auf den Vertrag und den Grad des Verschuldens an. Bei Vorsatz gibt es gar nichts.

Grob fahrlässig oder einfach nur fahrlässig?

Was noch fahrlässig und was schon grob fahrlässig ist, ist selbst unter Juristen umstritten. Es kommt auf den Richter und seine persönliche Sicht der Dinge an. Was dem einen schon als grob fahrlässig erscheint, ist für den anderen Juristen immer noch einfache Fahrlässigkeit. Diese Unterschiede in der Wertung machen die Beurteilung der Schadensfälle schwierig. Der BdV rät deshalb zur Prävention: „Geräte nicht unbeaufsichtigt laufen lassen und dafür sorgen, dass sich in der Zuleitung ein Aqua-Stopp befindet. Am Schluss schalten Sie die Maschine ab und schließen Sie den Zulauf.“

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