Daily Paragraph - Einmal tärlich im Recht

Swap: Deutsche Bank muss Schadensersatz zahlen

Schadensersatz für Swap-Verluste: Ein Urteil des OLG Stuttgart gegen die Deutsche Bank ist nunmehr rechtskräftig. Die Bank muss Anlegern Verluste aus Swap-Geschäften ersetzen.

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Deutsche Bank übergeswapt

Die Deutsche Bank muss einem Unternehmen Schadensersatz für Verluste mit Termingeschäften zahlen (Urteil vom Bundesgerichtshof). Die Bank hatte zu Spread-Ladder-Swaps geraten, dabei aber ihre Eigeninteressen verschwiegen.

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Falk Fonds 76: Anleger bekommt Geld zurück

Immer mehr Anleger des Falk Fonds 76 bekommen ihr Geld zurück. “Mitunter ist nicht mal mehr ein langer Rechtsstreit nötig“, freut sich Rechtsanwalt Hartmut Göddecke über den jüngsten Erfolg seiner Kanzlei vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main gegen die Rechtsnachfolgerin der Allbank. Der Siegburger Rechtsanwalt rechnet beim Falk Fonds 76 „mit einer beschleunigten Streitbeilegung“.

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Bank muss auch erfahrene Anleger aufklären

Anleger der VIP-Medienfonds können ihren Anlageberater selbst dann erfolgreich auf Schadensersatz verklagen, wenn sie sich vor Vertragsabschluss als Anleger mit hohem Kenntnisstand und hoher Risikobereitschaft geoutet haben. Das zeigt ein Urteil vom Landgericht Frankfurt am Main gegen die Commerzbank.

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Urteil gegen Schweizer Finanzdienstleister

Die Fidium AG aus der Schweiz muss tausende Verträge mit deutschen Kunden rückabwickeln. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat erstmals bestätigt, dass auch ausländische Kreditgeber und Vermögensverwalter eine Erlaubnis der deutschen Finanzaufsicht BaFin brauchen, wenn sie systematisch deutsche Kunden umwerben.

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Rettungsring für Anleger bei Falk Zinsfonds

Anleger, die mit dem „Falk Zinsfonds“ Geld verloren haben, können auf Wiedergutmachung hoffen. Die Kanzlei Göddecke hat vor dem Oberlandesgericht München Schadensersatz durchgefochten. Das Gericht verurteilte zwei Funktionsträger des „Falk Zinsfonds“, einem Ehepaar aus Niedersachsen rund 7400 Euro zurück zu zahlen.

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Widerruf für Kredite erleichtert

BGH kippt eine typische Widerrufsklausel in Darlehensverträgen. Die Folge: Bankkunden können ihr Darlehen selbst Jahre später noch widerrufen. Auf den Charakter eines Haustürgeschäfts kommt es dabei nicht an. Das neue Urteil zahlt sich für Anleger mit Schrottimmobilien oder Schrottfonds aus: Sie bekommen beim Darlehenswiderruf ihr Geld zurück, während die Bank die oft wertlose Kapitalanlage erhält. Über die Folgen des Urteils informiert die Anlegerkanzlei Göddecke Rechtsanwälte in Siegburg.

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Aufklärungspflicht der Banken bei Fonds bestätigt

Die Banken rüsten sich nach dem BGH-Beschluss zu Rückvergütungen (Kickback) bei geschlossenen Fonds zur Gegenwehr. Das Ziel: Die Banken wollen den verbesserten Anlegerschutz mit Hilfe der Landgerichte aushebeln. Doch ein neues Urteil vom Oberlandesgericht Karlsruhe stärkt den Anlegern erneut den Rücken.

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Banken haben bei Fonds abkassiert

Der Bundesgerichtshof hat an der Commerzbank ein Exempel statuiert. Jetzt gilt: Banken dürfen Kunden nicht verschweigen, wie viel Provision sie für die Vermittlung von geschlossenen Fonds kassieren. Jetzt droht der Branche die Rückabwicklung von geschlossenen Fonds in Milliardenhöhe.

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