Aufklären und überwachen
Ärzte müssen bei unkonventionellen Heilmethoden besonders vorsichtig vorgehen. Wer die Patienten nicht richtig darüber aufklärt, dass die Therapie kein medizinischer Standard ist, muss mit Klagen rechnen.
Ärzte müssen bei unkonventionellen Heilmethoden besonders vorsichtig vorgehen. Wer die Patienten nicht richtig darüber aufklärt, dass die Therapie kein medizinischer Standard ist, muss mit Klagen rechnen.
So zocken Scharlatane kranke Menschen ab: Ein Hamburger Frisör gibt sich als Schamane aus und betrügt einen schwerbehinderten Verwaltungsbeamten aus Hessen mit zwei Gewürzgurken. Jetzt hat das Amtsgericht Hamburg für Ordnung gesorgt.
Wenn Frauen von größeren Brüsten träumen, sollten sie nicht mit Beistand ihrer Krankenkasse rechnen. Wie ein Urteil vom Hessischen Landessozialgericht zeigt, gilt ein kleiner Busen nicht als Krankheit. Folglich gibt es auch keine Brust-OP auf Kassenrezept. Sozialrichter bleiben selbst dann hart, wenn der Busen während der Stillzeit an Größe eingebüßt hat.
Ist der fest eingebaute Zahnersatz unbrauchbar, können Patienten vom Zahnarzt das Behandlungshonorar zurückverlangen. Das entschied das Oberlandesgericht Oldenburg zu Gunsten einer Privatpatientin in Bezug auf 7240 Euro Behandlungshonorar für zwei unhaltbare Brücken.
Impressum • RSS • Atom • Design: KOMMposition, PR-Agentur in Berlin