Aufklären und überwachen
Ärzte müssen bei unkonventionellen Heilmethoden besonders vorsichtig vorgehen. Wer die Patienten nicht richtig darüber aufklärt, dass die Therapie kein medizinischer Standard ist, muss mit Klagen rechnen.
Ärzte müssen bei unkonventionellen Heilmethoden besonders vorsichtig vorgehen. Wer die Patienten nicht richtig darüber aufklärt, dass die Therapie kein medizinischer Standard ist, muss mit Klagen rechnen.
Unzufriedene Patienten sollten sich die öffentliche Kritik am Arzt gut überlegen. Der Grund: Wer in aller Öffentlichkeit über seinen Arzt herzieht, muss damit rechnen, dass sich der Mediziner wehrt. Kann der Patient seine Vorwürfe vor Gericht nicht belegen, wird aus der Kritik am Doktor plötzlich so etwas wie Rufmord. Die Folgen: Der Arzt hat Anspruch auf Schadensersatz, urteilte das Amtsgericht Bielefeld (Aktenzeichen: 4 c 498/05).
Ist der fest eingebaute Zahnersatz unbrauchbar, können Patienten vom Zahnarzt das Behandlungshonorar zurückverlangen. Das entschied das Oberlandesgericht Oldenburg zu Gunsten einer Privatpatientin in Bezug auf 7240 Euro Behandlungshonorar für zwei unhaltbare Brücken.
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