Wenn Eltern ihre Kinder „enterben“ wollen, geht das meist in die Hose. Denn das Erbrecht lässt nur im Ausnahmefall zu, dass Erblasser ihre nächsten Verwandten vom Pflichtteil ausschließen. Der Ratgeber zum Pflichtteilsrecht erklärt in Kapitel 3, warum enterbte Nachkommen einen Pflichtteilsanspruch haben.

Das Erbrecht sorgt mit dem Pflichtteil dafür, dass die engsten Verwandten eines Verstorbenen beim Nachlass nicht leer ausgehen. Der Anspruch auf Pflichtteil kommt ins Spiel, wenn der Erblasser die anspruchberechtigten Verwandten im Testament oder Erbvertrag nicht berücksichtigt – also enterbt – hat.

… weiterlesen in Kapitel 4: Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?

Alle Kapitel im Ratgeber Pflichtteil:

  1. Was bedeutet „enterben“ laut Erbrecht?
  2. Was ist der Pflichtteil?
  3. Warum gibt es den Anspruch auf einen Pflichtteil?
  4. Wer ist pflichtteilsberechtigt?
  5. Was passiert mit dem Pflichtteil bei einer Scheidung?
  6. Was passiert, wenn Erben ihren Erbteil ausschlagen?
  7. Wie wird der Pflichtteil berechnet?
  8. Was ist der Zusatzpflichtteil oder Restpflichtteil?
  9. Wie werden Schenkungen beim Pflichtteil berücksichtigt?
  10. Wann droht der Verlust des Pflichtteils?
  11. Wann verjährt der Anspruch auf einen Pflichtteil?