K1-Fonds entlarvt Casinomentalität bei Banken

Spielcasino: Falsche Mentalität für Banken / Quell: Stockate.de
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Der Finanzskandal um K1 Fonds stellt die Zuverlässigkeit der Banken in Frage und entlarvt die Schwächen der Finanzaufsicht. „Solange es Inseln wie die British Virgin Islands gibt, die Finanzjongleuren einen Rückzugsraum bieten, kann die Finanzaufsicht die Anleger  nicht konsequent vor Finanzhaien schützen“, kritisiert Rechtsanwalt Hartmut Göddecke. Die Anleger sollten jetzt ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen.

Finanzhaie nützen Gesetzeslücken aus

Die Hintermänner des K1-Fonds haben laut Göddecke „die Lücken in der Finanzaufsicht systematisch ausgenutzt.“ Der Initiator des K1-Fonds griff immer wieder in die Trickkiste des Grauen Kapitalmarkts. K. firmierte seine Fonds um, änderte die Fondskonstruktion und verlagerte den Sitz seines Fonds auf die Britisch Virgin Islands, als der Druck der Finanzaufsicht zu groß wurde. „Diese Ausweichmanöver sind für unseriöse Finanzjongleure typisch. Je unseriöser, desto mehr Energie bringen sie auf, um die Finanzaufsicht auszuhebeln“, sagt Göddecke mit einem Bedauern für die Beamten der Finanzaufsicht: „Die müssen sich bei ihrer Arbeit wie Sisyphos fühlen.“

Tatsächlich hat die Finanzaufsicht mehrfach versucht, dem Mann das Handwerk zu legen. 2001 untersagte ihm die Finanzaufsicht – damals noch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAKred) – die Finanzportfolioverwaltung und ordnete die Rückabwicklung des K1 Fonds GbR an. Zwei Jahre später ging die Finanzaufsicht – jetzt als BaFin – erneut gegen den Geschäftemacher vor. Diesmal hießen die Fonds K1 Invest und K2 Invest. Anschließend ging der Erfingde dieser Fonds von den Virgin Islands aus mit der K1 Invest Ltd auf Kundenfang. Auch in Deutschland. Erneut schritt die BaFin ein und untersagte ihm das Finanzkommissionsgeschäft. Vergeblich!

Hat die Finanzaufsicht bei den K1-Fonds auf das falsche Pferd gesetzt?

Denn diesen Bescheid der BaFin ließ das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main im November 2007 platzen (Aktenzeichen: 1 E 1855/05). „K. hatte wieder auf eine Lücke in der Finanzaufsicht spekuliert. Er bot Anlegern an, sich mit Genussrechten am K-Fonds zu beteiligen. Das Kapital sollte in spekulative Finanzinstrumente wie Optionen, Futures oder Termingeschäfte investiert werden. Doch das ist laut Verwaltungsgericht Frankfurt kein verbotenes Bankgeschäft im Sinne des Kreditwesengesetzes“, erklärt Göddecke das Scheitern der Finanzaufsicht.

Eventuell hat die BaFin in dem Verfahren auf das falsche Pferd gesetzt. Das Verwaltungsgericht Frankfurt ließ offen, ob K. eine verbotene Finanzdienstleistung betrieben hat. Diesen Vorwurf hatte die BaFin in ihrem Bescheid gegen den K-Fonds von den Virgin Islands offenbar nicht beachtet.

Banken wurden Opfer ihrer Casinomentalität

Dass K. selbst große Banken abgezockt hat, „wirft kein gutes Licht auf die Banker“, sagt Göddecke. „Wenn schon angebliche Profis bei der Auswahl von Kapitalanlagen versagen, wie wollen die Banken dann ihre Kunden seriös beraten?“ Göddecke vermutet, dass die verantwortlichen Bankmanager zum Opfer ihrer Casinomentalität wurden. „Diese unprofessionelle Haltung ist eine Ursache der Entwicklung, die zur Krise auf den Finanzmärkten geführt hat. Wenn Banken nur noch auf Spekulation setzen statt auf Substanz, muss man sich nicht wundern, wenn die Banker zu Spielern mutieren.“

Wer sich selbst von irrwitzigen Renditeversprechen blenden lässt, ist ein gefundenes Fressen für Finanzhaie. „Es ist der Irrglaube der Banker, alles wäre erlaubt und möglich, wenn es nur Rendite verspricht, die aus Helmut K. den Schneider der Finanzbranche gemacht hat“, sagt Göddecke in Anlehnung an den Betrug des Baulöwen Schneider.

Anleger brauchen professionelle Hilfe vom Rechtsanwalt

Noch unklar ist derzeit, wie viel Geld die Anleger des K1-Fonds verloren haben. Möglicherweise ist noch etwas zu retten. Im Visier der Anlegeranwälte stehen vor allem die Drahtzieher des K1-Fonds. Darüber hinaus können Anleger im Fall von Falschberatung auch von ihrem Anlageberater Schadensersatz fordern. Am Ende kommt es auf den Einzelfall an. Deshalb muss sich jeder Anleger im persönlichen Fall Klarheit verschaffen.