Ratgeber zur Durchsuchung der Steuerfahndung

Durchsuchung: Auf das richtige Verhalten kommt es an / Quelle: Stockata.de
Durchsuchung: Auf das richtige Verhalten kommt es an / Quelle: Stockata.de

Wer in das Visier der Steuerfahndung gerät, muss mit einer Durchsuchung von Wohnung und Büro rechnen. Selbst hartgesottene Steuersünder verlieren die Nerven, wenn die Steuerfahnder anrücken. Ein falsches Verhalten bei der Durchsuchung spielt der Steuerfahndung in die Hände.

Die Kanzlei Wannemacher & Partner Rechtsanwälte erklärt im Daily Paragraph, wie sich Steuerzahler bei einer Durchsuchung durch Steuerfahnder verhalten sollten:

Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch.

Geben Sie bei der Durchsuchung der Steuerfahndung nur Ihre Personalien an. Mehr nicht. Sagen Sie den Steuerfahndern vor allem nichts zum Sachverhalt. Achten Sie darauf, ob der Leiter der Durchsuchung Sie über Ihre Recht aufklärt. Wenn nicht, ist das ein Formfehler, an dem Ihr Rechtsanwalt den Hebel ansetzen kann.

Rechnen Sie mit freundlichen Steuerfahndern!

Unterschätzen Sie in der Stresssituation einer Durchsuchung nicht Ihren eigenen Wunsch, sich bei einer vertrauenswürdigen Person auszusprechen. Dieses Bedürfnis wissen psychologisch geschickte Steuerfahnder auszunutzen. Das Ziel: Die Steuerfahnder wollen den Betroffenen schon bei der Durchsuchung zu freiwilligen Aussagen verleiten. Ein voreiliges Geständnis nutzt allein der Steuerfahndung.

Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen.

Steuerfahnder behaupten bei der Durchsuchung gerne, der Betroffene könne das Strafmaß beeinflussen, indem er bei der Aufklärung mitwirke. Anderenfalls seien Nachteile zu befürchten. Fallen Sie auf diese Lockrufe der Steuerfahndung nicht herein. Sie haben auch bei einer Durchsuchung das Recht zu schweigen. Das sollten Sie nutzen.

Rufen Sie Ihren Rechtsanwalt zur Hilfe.

Ein Anruf beim Rechtsanwalt ist Ihr gutes Recht. Das kann Ihnen kein Steuerfahnder verwehren. Im Übrigen sollten Sie höflich darauf drängen, dass die Steuerfahnder mit der Durchsuchung so lange warten, bis Ihr Rechtsanwalt eintrifft. Dieser kann den Steuerfahndern auf die Finger schauen und die Fehler der Steuerfahndung bei der Durchsuchung zu Ihrem Vorteil nutzen.

Lassen Sie sich eine Kopie des Durchsuchungsbeschlusses geben.

Fragen Sie die Steuerfahnder nach dem Durchsuchungsbeschlusses. Dann prüfen Sie die folgenden Fragen: In welcher Rolle werden Sie durchsucht: als Beschuldigter oder als unbeteiligter Dritter? Wenn Sie der Beschuldigte sind, wie lautet dann der Tatvorwurf der Steuerfahndung? Sind im Durchsuchungsbeschluss Steuerart, Tatzeitraum und Tathandlung genau benannt? Wenn diese und weitere Angaben fehlen, ist der Durchsuchungsbeschluss angreifbar. Hier kommt es darauf an, dass Ihr Rechtsanwalt jedes Detail genau prüft. Eine Durchsuchung ist schon rechtswidrig, wenn der Durchsuchungsbeschluss älter als sechs Monate ist.

Achten Sie bei der Durchsuchung auf Verjährungsfristen.

Die Durchsuchung der Steuerfahndung darf sich nicht auf Zeiträume beziehen, die strafrechtlich schon verjährt sind. Trotzdem halten sich die Steuerfahnder nicht immer an diese Regel. Der Hintergrund: Bei normaler Steuerhinterziehung verjährt die Straftat innerhalb von fünf Jahren, während die Steuerpflicht erst nach zehn Jahren erlischt. Um für die alten Zeiten wenigstens die Besteuerungsgrundlagen herauszufinden, sucht die Steuerfahndung gerne auch nach älteren Unterlagen. Das ist illegal mit der Folge, dass die Durchsuchung unzulässig ist, was wiederum Ihr Rechtsanwalt zu Ihrem Vorteil nutzen kann. Das gleiche gilt für eine Beschlagnahmung durch die Steuerfahndung.

Kontrollieren Sie, dass die Durchsuchung nicht ausartet.

Der Durchsuchungsbeschluss muss einen überprüfbaren Handlungsrahmen abstecken: Wo dürfen die Steuerfahnder suchen und wonach? Richtet sich der Durchsuchungsbeschlusses auf ganz bestimmte Unterlagen, rücken Sie diese besser heraus. So vermeiden Sie am ehesten Zufallsfunde der Steuerfahndung bei der Durchsuchung. Nach diesen dürfen die Steuerfahnder außerhalb des Durchsuchungsbeschlusses nämlich nicht gezielt forschen.

Lassen Sie sich bei der Durchsuchung alle Dienstausweise zeigen.

Notieren Sie für jeden Beamten und Steuerfahnder Namen, Dienststelle, Dienstbezeichnung und Telefonnummern. Nicht alle Beamten haben die gleichen Befugnisse. Beispiel: Staatsanwalt und Steuerfahnder der Bußgeld- und Strafsachenstelle dürfen schon vor Ort Akten sichten. Normale Kriminalpolizisten dürfen das nicht. Solange Sie keinen Rechtsanwalt als Begleitschutz haben, sollten Sie die an der Durchsuchung beteiligten Beamten und Steuerfahnder genau beobachten und die Durchsuchung detailliert protokollieren. So lassen sich die Formfehler der Durchsuchung später leichter aufspüren. Auch Zeugen sind hilfreich.

Vorsicht am Ende der Untersuchung!

Am Ende der Durchsuchung sollen Sie einen Nachweis über die Unterlagen unterschreiben, die die Steuerfahnder mitnehmen wollen. Das Formular ist tückisch. Denn Sie sollen damit bestätigen, dass Sie die Unterlagen nach der Durchsuchung freiwillig an die Steuerfahnder herausgegeben haben. Kreuzen Sie hier unbedingt „nein“ an. Widersprechen Sie, dass Sie die Unterlagen an die Steuerfahndung freiwillig herausgeben, und bestehen Sie auf einer Beschlagnahme durch die Steuerfahnder. Sonst kann Ihr Rechtsanwalt die Mitnahme der Beweismittel durch die Steuerfahnder später kaum anfechten.

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Die Kanzlei Wannemacher & Partner gehört bundesweit zu den führenden Kanzleien für Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstreitverfahren. Die Kanzlei vereinigt die beiden fachlichen Kernkompetenzen Steuerrecht und Steuerstrafrecht mit Verhandlungsgeschick und langjähriger Erfahrung im Umgang mit Staatsanwälten, Steuerfahndung und Finanzrichtern. ▶ Die Kanzlei vertritt teils prominente Mandanten, die sich gegen den Vorwurf der Steuerhinterziehung wehren müssen. Hier liegt eine weitere Herausforderung der Mandate darin, die Diskretion der Mandanten zu schützen. Im Wirtschaftsstrafrecht verteidigt die Kanzlei Wannemacher & Partner vor allem Entscheidungsträger der Wirtschaft: Vorstände und Aufsichtsräte, mittelständische Unternehmer und Geschäftsführer, Ärzte und andere Freiberufler. In Steuerstreitverfahren geht es um die Interessenvertretung gegenüber der Finanzverwaltung auf Finanzamtsebene, beim Finanzgericht oder vor dem Bundesfinanzhof. ▶ Die Kanzlei Wannemacher & Partner hat sich mit Präzedenzfällen vor dem Bundesfinanzhof einen guten Namen gemacht. Die Rechtsanwälte beteiligen sich außerdem mit zahlreichen Fachaufsätzen und Fachbüchern an der Weiterentwicklung des Rechts. In Vorträgen und Seminaren geben sie ihr Wissen vor allem an Steuerberater und den Nachwuchs weiter. In der Presse kommen die Rechtsanwälte aus München als Ratgeber immer wieder bei aktuellen Fragen zum Steuerrecht und Steuerstrafrecht zu Wort. ▶ Spezialisierung: Steuerstrafrecht, Steuerrecht, Wirtschaftsstrafrecht ▶ Mandanten: Steuerzahler, Unternehmer, Privatpersonen, Selbständige, Vorstände, Aufsichtsräte ▶ Erfahrung: Die Kanzlei Wannemacher & Partner kann auf mehr als 25 Jahre Erfahrung verweisen.