Bußgelder: Verkehrssünden werden teurer

Ampel: Bußgeld für Rotlichtsünde / Foto: © R. v. Schönfels
Ampel: Bußgeld für Rotlichtsünde / Foto: © R. v. Schönfels

Ob Rotlichtverstoß, Temposünde oder Alkohol – seit 1. Mai 2014 gilt für Verstöße im Straßenverkehr ein neues Punktesystem. Ab sofort sind Verkehrsteilnehmer ihren Führerschein schon bei acht Punkten statt wie bisher bei 18 Punkten los. Dafür werden viele Verkehrssünden in Zukunft mit weniger Punkten in Flensburg bestraft. Außerdem verjähren die Punkte schneller. Unter dem Strich werden Verkehrssünden jedoch teurer.

Bußgeldkatalog: Mit welchen Bußgeldern Verkehrssünder rechnen müssen

Eine Übersicht über die neuen Bußgelder finden sie hier: … zum neuen Bußgeldkatalog

Tilgungsfristen: Wann die neuen Punkte verfallen

Punkte in Flensburg werden ab sofort nach einer gewissen Frist automatisch gelöscht. Jeder Punkt wird für sich betrachtet. Der Fristablauf wird auch dann nicht aufgeschoben, wenn der Verkehrsteilnehmer eine neue Verkehrssünde begeht, die ebenfalls mit Punkten bestraft wird. So war das nach altem Recht. Die alten Regeln für Tilgungsfristen gelten jetzt nur noch für alte Punkte, die in das neue Punktesystem übergeführt wurden.

Verkehrssünden mit 1 Punkt (Ordnungswidrigkeit) werden nach 2,5 Jahren getilgt, solche mit 2 Punkten (grobe Ordnungswidrigkeit mit Regelfahrverbot oder Straftat) nach 5 Jahren und solche mit 3 Punkten (Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis) nach 10 Jahren. Die Tilgung erfolgt einzeln. Die Verstöße beeinflussen sich nicht gegenseitig.

Wer 1 bis 5 Punkte hat, kann 1 Punkt abbauen. Hierzu muss man freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnehmen. Dieser Ablass ist jedoch nur einmal in 5 Jahren möglich.

Systemwechsel: Wie Verkehrssünder Ihre “alten” Punkte in “neue” Punkte umrechnen

Die Verkehrssünderkartei in Flensburg heißt jetzt offiziell Fahreignungsregister (FAER). Der neue Name verheißt für die etwa neun Millionen Autofahrer, Motorradfahrer und anderen Verkehrsteilnehmer, die in Flensburg schon vor der Reform fleißig Punkte angesammelt haben, jedoch keinen Neuanfang. Zu Beginn der Punktereform werden rund 47 Millionen Punkte in Flensburg umgerechnet.

Ganz gerecht ist das Umrechnungsverfahren nicht. So werden z.B. aus 3 alten Punkten 1 neuer. Wer dagegen schon im alten System erst 1 Punkt hatte, bleibt auf diesem sitzen. Eine Tabelle mit allen Umrechnungen finden Sie hier: … zur Umrechnungstabelle