Mieter müssen Bürgersteig kehren

Herbstlaub: Vorsicht Rutschgefahr / Foto: © Rüdiger v. Schönfels
Herbstlaub: Vorsicht Rutschgefahr / Foto: © Rüdiger v. Schönfels

Nasses Herbstlaub hat schon manch Bürger zu Fall gebracht. Das bedroht in zweiter Konsequenz die Hauseigentümer und ihre Mieter. Wer vor seiner Haustür nicht kehrt, muss im Schadensfall mit einer Klage auf Schadensersatz rechnen. Davor kann eine Haftpflichtversicherung schützen.

Grundsätzlich tragen die Kommunen auf öffentlichen Fußwegen die Verkehrssicherungspflicht. Doch diese delegieren sie an die Hauseigentümer, welche ihre Räumpflicht wiederum per Mietvertrag an die Mieter weiterreichen. Die Räumpflcht betrifft sowohl Laub als auch Schnee und Eis. Der Bund der Versicherten (BdV) rät deshalb zweierlei: Kehren und versichern.

„Die Räumpflicht in Herbst und Winter sollten Mieter sehr ernst nehmen“, sagt BdV-Chefin Lilo Blunck. Es könne teuer werden, wenn ein Passant vor der Tür stürzt. Empfehlenswert ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Blunck: „Die tritt ein, falls ein gestürzter Fußgänger mit einer Schadensersatzforderung kommt.“

Mietern ist eine private Haftpflichtversicherung anzuraten. Hauseigentümer sollten als Vermieter eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abschließen. Wer sein Eigenheim selbst bewohnt, für den kann eine private Haftpflichtversicherung ausreichen.

Der Schutz durch eine Haftpflichtversicherung hat einen weiteren Vorzug: Lehnt die Haftpflichtversicherung die Zahlung von Schadensersatz ab, kann der Versicherte davon ausgehen, dass kein berechtigter Anspruch gegen ihn besteht. Verlangt der Geschädigte trotzdem Geld, wehrt  die Haftpflichtversicherung die unberechtigte Forderung nötigenfalls vor Gericht ab. BdV-Chefin Blunck: „Ganz falsch wäre es, selbst in die Tasche zu greifen, um die Sache aus der Welt zu schaffen.“