Kurzarbeit für Qualifizierung nutzen

Weiterbildung: Staatliche Förderung nutzen / Quelle: Stockata.de
Weiterbildung: Staatliche Förderung nutzen / Quelle: Stockata.de

Für viele Unternehmen verspricht Kurzarbeit eine finanzielle Entlastung in der Krise. Doch die mit Kurzarbeit verbundenen Pflichten werden leicht unterschätzt. Eine enge Abstimmung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer hilft, alle Möglichkeiten der Kurzarbeit auszuschöpfen. Besonders attraktiv ist die staatliche Förderung von Qualifizierungen während der Kurzarbeit.

Seit 1. Juli bekommen Unternehmen zusätzliche Unterstützung. Wer seit Januar teilweise kurzarbeiten lässt, profitiert von einigen Verbesserungen: Kurzarbeitergeld gibt es jetzt bis zu 24 Monate lang. Die Sozialversicherungsbeiträge erstattet die Bundesagentur für Arbeit ab dem 7. Monat vollständig. Für Beschäftigte, die während der Kurzarbeit an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen, übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die kompletten Sozialversicherungsbeiträge, also auch für die ersten sechs Monate.

Weiterbildung auf Staatskosten

Bislang ist die Resonanz auf Weiterbildungsangebote allerdings verhalten. Das Problem: Weiterbildung ist meist für einen längeren Zeitraum konzipiert. Bei Kurzarbeit ist aber kaum vorherzusagen, wie lange sie dauern wird. Problematisch kann es deshalb bei der Finanzierung werden: Zwar übernimmt die Bundesagentur gemeinsam mit der Europäischen Union bis zu 80 Prozent der Weiterbildungskosten qualifizierter Mitarbeiter. Diese Unterstützung gibt es aber nur während der Kurzarbeit. Wenn Arbeitnehmer oder Arbeitgeber die Qualifizierungsprogramme weiterführen wollen, müssen sie die Kosten aus eigenen Mitteln tragen. Achtung: Wird eine Qualifizierungsmaßnahme vorzeitig beendet, zahlt der Staat anteilig bis zum Tag des Abbruchs. Nur wenn die Maßnahme regulär innerhalb von vier Wochen beendet worden wäre, übernimmt der Staat seinen kompletten Kostenanteil.

Langfristige Qualifizierungsmaßnahmen können dennoch in Betracht gezogen werden. „Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten allerdings regeln, wer welchen Anteil an den Qualifizierungskosten nach Beendigung der Kurzarbeit trägt“, empfiehlt Reiner Eulen, Steuerberater von DHPG – Dr. Harzem & Partner. „Im Einvernehmen lassen sich alle steuerliche Gestaltungsoptionen ausschöpfen.“ Firmen können alle damit in Verbindung stehenden Aufwendungen grundsätzlich als Betriebskosten verbuchen. Mitarbeiter haben die Möglichkeit, in ihrer Steuererklärung Werbungskosten geltend zu machen.

Eine Weiterbildung in der Krise kann für Arbeitgeber und Beschäftigte also mehrfach Sinn machen. Mitarbeiter bleiben erhalten und nutzen die Krisenzeit, um fehlende Qualifizierungen zu erwerben. Unternehmen drosseln Personalkosten und entwickeln die Fähigkeiten ihrer Mitarbeiter marktgerecht weiter. „Durch passende Qualifizierungsprogramme können Unternehmen die Krise überbrücken und sich für den Aufschwung rüsten“, betont DHPG-Experte Eulen.

Tücken bei Kurzarbeit beachten

Kurzarbeitergeld soll den Unternehmen und ihren Beschäftigten den Weg durch die Krise erleichtern. Zum Spaziergang wird die Zeit dennoch nicht. An folgende Fallstricke sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Praxis denken.

  1. Reserven vorhalten: Arbeitgeber strecken das Kurzarbeitergeld vor. Oft müssen sie mehrere Monate auf die Rückerstattung warten. So lange brauchen die Arbeitsagenturen meist um die Anträge abzuwickeln. Unternehmen sollten dies in ihrer Finanzplanung einkalkulieren.
  2. Zusatzkosten berücksichtigen: Kurzarbeit zieht einen nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand nach sich. Arbeitgeber müssen den Erstattungsantrag monatlich einreichen und Minderstunden auflisten. Zudem ist der Eingang aller Erstattungsbeträge zu kontrollieren. Die erforderlichen Ressourcen sollten frühzeitig eingeplant werden.
  3. Steuerliche Wirkung beachten: Arbeitnehmer erhalten das Kurzarbeitergeld steuerfrei. Allerdings fallen die Zahlungen unter den Progressionsvorbehalt. Das heißt: Das Finanzamt berücksichtigt das Kurzarbeitergeld bei der Berechnung des durchschnittlichen Steuersatzes der Einkommensteuer. Dadurch fallen für den Arbeitnehmer mehr Steuern an, als er unter Umständen erwartet.
  4. Mehraufwand einplanen: Der Arbeitgeber kann den betrieblichen Lohnsteuer-Jahresausgleich nicht vornehmen, wenn Kurzarbeitergeld gezahlt wurde. Der Arbeitnehmer muss in jedem Fall eine eigene Steuererklärung abgeben. Hierfür ist häufig professionelle Hilfe vonnöten.
Über DHPG 24 Artikel
Die DHPG Dr. Harzem & Partner KG gehört zu den 15 größten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften in Deutschland. Die DHPG ist an sechs Standorten im Rheinland vertreten. Sie erarbeitet individuelle Lösungen für komplexe Fragen im Steuer-, Rechnungs- und Prüfungswesen. Die DHPG ist aktives Mitglied im Netzwerk NEXIA International, einem Accounting Netzwerk mit 590 Büros in etwa 100 Ländern. ▶ Spezialisierung: Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Rechnungswesen, Rechtsberatung, Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht, Wettbewerbsrecht, Arbeitsrecht, Personalverwaltung, Insolvenzverwaltung, betriebswirtschaftliche Beratung ▶ Mandanten: Unternehmen, öffentliche Hand, Privatpersonen, Selbständige ▶ Erfahrung: Die Kanzlei Dr. Harzem & Partner seit auf mehr als 60 Jahre Erfahrung verweisen. ▶ Zahl der Experten: ca 44 Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Insolvenzverwalter ▶ Standort: Bonn, Bergisch Gladbach, Berlin, Bornheim, Euskirchen, Frankfurt am Main, Gummersbach, Köln, Trier, Wiesbaden