Privater Postverkehr am Arbeitsplatz

Mailverkehr: Private Nutzung im Arbeitsvertrag regeln / Quelle: Stockata.de
Mailverkehr: Private Nutzung im Arbeitsvertrag regeln / Quelle: Stockata.de

Arbeitgebern ist das Internet oft ein Dorn im Auge: Die Mitarbeiter daddeln am Computer, surfen privat durchs Internet und schreiben EMails an die tausend besten Freunde. Doch Vorsicht: Der private Umgang mit Internet und E-Mail ist in vielen Arbeitsverträge nicht richtig geregelt.

Eine klare Regelung empfiehlt sich für beide Seiten. Denn dann wissen sowohl die Arbeitnehmer als auch ihre Arbeitgeber genau, wann und in welchem Umfang der private Postverkehr am Arbeitsplatz erlaubt ist.

Fehlt eine solche Regelung, droht dem Mitarbeiter eine fristlose Kündigung, wenn er während der Arbeitszeit im Internet zu lange privat unterwegs ist. Ein Totalverbot können die Chefs aber auch nicht durchsetzen. Dass die Mitarbeiter private E-Mails empfangen lässt sich zum Beispiel nicht verbieten. Das gleiche gilt, wenn E-Mails an das private Umfeld betrieblich veranlasst sind, etwa die Nachricht, man müsse noch ein paar Überstunden machen und komme deshalb später nach Hause. Arbeitgeber sollten den privaten Postverkehr deshalb besser in die Pausen verweisen und auf Ausnahmen begrenzen.