Betrügt ein Arbeitnehmer ständig bei der Arbeitszeit, rechtfertigt das eine außerordentliche Kündigung. Obendrein muss der Arbeitnehmer den Detektiv bezahlen, wenn der Arbeitgeber den Zeitdiebstahl nur mit Hilfe einer professionellen Spürnase nachweisen konnte.
Im Urteilsfall ging es um einen Bauaufseher, der seine Außentermine großzügig für seine privaten Bankgeschäfte und einen Nebenjob nutzte. Das Landesarbeitsgericht Köln hielt die außerordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber für berechtigt (Aktenzeichen: 6 (3) Sa 194/03).