Mehr Lohn für ältere Mitarbeiter

Gleichbehandlung: Keine Diskriminierung am Arbeitsplatz
Gleichbehandlung: Keine Diskriminierung am Arbeitsplatz

Ältere Arbeitnehmer dürfen mehr verdienen als ihre jüngeren Kollegen. Das zeigt ein Urteil des Arbeitsgerichts Marburg. Das Gericht hielt den Unterschied beim Lohn für gerechtfertigt, weil ältere Arbeitnehmer mehr Erfahrung haben als jüngere. Diese dürfen Arbeitgeber belohnen.

Im Urteilsfall mit dem Aktenzeichen: 2 Ca 183/08 hatte ein 31-jähriger Arbeitnehmer geklagt, der in einem Unternehmen aus Versehen in die Gehaltsklasse der 45-Jährigen gerutscht war und entsprechend mehr als vorgesehen verdiente. Als der Arbeitgeber die falsche Einstufung bemerkte, verlangte er den zu viel gezahlten Lohn  zurück. Der jüngere Arbeitnehmer fühlte sich daraufhin wegen seines Alters diskriminiert und klagte auf Gleichbehandlung.

Das Arbeitsgericht gab letztlich dem Arbeitgeber Recht. Wenn Arbeitgeber ihre älteren Arbeitsnehmer besser bezahlen als jüngere, sei das zwar grundsätzlich eine Diskriminierung der jüngeren Arbeitnehmer. Aber die Diskriminierung sei in diesem Fall gerechtfertigt und damit auch kein Verstoß gegen das gesetzliche Gebot der Gleichbehandlung.

Dafür gibt es zwei Gründe: Erstens haben ältere Arbeitnehmer mehr Erfahrung. Diese dürfen Arbeitgeber mit einem Lohnzuschuss belohnen. Als zweites Argument für den Lohnunterschied spricht laut Arbeitsgericht Marburg ein sozialer Rechtfertigungsgrund: Ältere Arbeitnehmer haben meist Familie und müssen entsprechend höhere Kosten stemmen als ihre jüngeren Kollegen.