Arzttermine rechtzeitig absagen
Ärzte können Patienten zur Kasse bitten, wenn diese einen Arzttermin ungenutzt verstreichen lassen. Allerdings muss der Arzt seinen Patienten zuvor auf die einschlägigen Spielregeln hinweisen.
Ärzte können Patienten zur Kasse bitten, wenn diese einen Arzttermin ungenutzt verstreichen lassen. Allerdings muss der Arzt seinen Patienten zuvor auf die einschlägigen Spielregeln hinweisen.
Ist der fest eingebaute Zahnersatz unbrauchbar, können Patienten von ihrem Zahnarzt das Behandlungshonorar zurückverlangen. Das entschied das Oberlandesgericht Oldenburg zu Gunsten einer Privatpatientin, die sich von ihrem Zahnarzt für 7240 Euro zwei Brücken einsetzen und den Arzt zwei Jahre später zur Ader ließ. Die Berliner Rechtsanwältin Alina Banse erklärt im Daily Paragraph, warum das Gericht dem Zahnarzt kein Recht auf Nachbesserung zugestand (Aktenzeichen 5 U 22/07)
Rüdiger v. Schönfels / kommposition - www.kommposition.de