Wie sicher ist Ihr Geld bei Banken?

Die deutsche Bankenaufsicht hat im Fall Lehman Brothers den Enschädigungsfall ausgerufen. Damit ist der Weg frei zur doppelten Absicherung der Kundeneinlagen. Wie die Bankkunden profitieren, erklärt Daily Paragraph am aktuellen Beispiel der Lehman Brothers Bankhaus AG in Frankfurt.

Die Lehman Brothers Bankhaus AG in Frankfurt am Main ist die deutsche Tochtergesellschaft der US-Bank Lehman Brothters, die in den USA wegen akuter Insolvenzgefahr unter Gläubigerschutz gestellt wurde. Was aber bedeutet die Feststellung des Entschädigungsfalls in Deutschland für die Kunden der Bank?

Die gute Nachricht ist, dass jetzt der Weg zur Entschädigung von Bankkunden freigemacht wurde. Die schlechte Nachricht ist, dass das längst nicht allen Lehman-Kunden helfen wird. Denn die bundesdeutschen Sicherheitsnetze für Bankguthaben wirken nur bei Banken mit Sitz in Deutschland. Und auch das nicht für jede Kapitalanlage. Daily Paragraph erklärt am Fall Lehman Brothers, wie die Einlagensicherung in Deutschland funktioniert.

Einlagensicherung in zwei Teilen

Die Einlagensicherung verfügt in Deutschland über zwei Sicherheitsnetze. Das erste ist die gesetzliche Einlagensicherung durch die „Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH“ (EdB). Mitmachen ist für alle privaten Banken Pflicht, die das Einlagengeschäft betreiben, also für Kunden Konten einrichten und dort die Spargroschen der Bürger verzinsen.

Das zweite Sicherheitsnetz haben die Banken selbst gespannt. Hierzu gehören die Einlagensicherungsfonds der verschiedenen Zweige des Bankengewerbes, etwa der als wichtigster der „Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V.“ (BdB) oder der „Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands“ (VÖB) und der so genannte „Garantiefonds und Garantieverbund des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken“ kurz: BVR. Selbst die Bausparkassen haben einen eigenen Sicherungsfonds eingerichtet, den so genannten „Bausparkassen-Einlagensicherungsfonds e.V.“

Wie die Entschädigung der Bankkunden abläuft

Der Fall der Lehman Brothers Bankhaus AG – einer deutschen Tochter der angeschlagenen US-Bank Lehman Brothters – zeigt exemplarisch, wie die Entschädigung von Bankkunden in Deutschland abläuft:

Zuerst stellt die BaFin als Aufsichtsbehörde für den Finanzmarkt in Deutschland den Entschädigungsfall fest. Anschließend werden die betroffenen Anleger informiert. Diese Aufgabe übernimmt praktischerweise der Einlagensicherungsfonds der Banken sowohl im eigenen Namen als auch im Namen der gesetzlichen Einlagensicherung.

Geht es schließlich um die Auszahlung, muss zuerst die gesetzliche Einlagensicherung ran. Diese ersetzt den Bankkunden maximal 90 Prozent ihrer Einlagen und auch das nur bis zu einem Maximalbetrag. Bis Ende Juni 2009 waren das maximal 20.000 Euro pro Bankkunde. Doch die Politik hat auf die Bankpleiten im Zuge der Finanzkrise reagiert und das Gesetz Ende Juni 2009 geändert. Seitdem gelten die beiden folgenden Obergrenzen: Bei Einlagen erhalten Bankkunden maximal 50.000 Euro. Von 2011 an sind es sogar 100.000 Euro. Bei Verbindlichkeiten der Bank aus Wertpapiergeschäften kommen Bankkunden schlechter davon. Hier bleibt es bei 90 Prozent der Ansprüche und maximal 20.000 Euro.

Wem das nicht reicht, kann froh sein, wenn seine Bank freiwillig auch in den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken eingezahlt hat. Denn der Einlagensicherungsfonds der Banken rechnet bei der Entschädigung von Kundeneinlagen erheblich großzügiger. Der Fonds garantiert, dass er jedem Kunden einer insolventen Mitgliedsbank bis zu 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank zurückerstattet. Selbst bei kleineren Banken sind so Kundeneinlagen und Zinsen in Millionenhöhe abgesichert. Und zwar pro Kunde.

Was das im Fall der Lehman Brothters Bankhaus AG genau heißt, hat der Bundesverband Deutscher Banken ausgerechnet. Demnach sind „die Kundeneinlagen einschließlich auf den Namen lautender Sparbriefe“  von der gesetzlichen Einlagensicherung und darüber hinaus vom Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken „bis zur Sicherungsgrenze von 285.105.000 Euro je Einleger geschützt“.

Doch Vorsicht: Es profitieren nur solche Bankunden, die ihr Geld der deutschen Tochtergesellschaft in Frankfurt anvertraut haben, also der Lehman Brothters Bankhaus AG. Wer sich dagegen mit der Muttergesellschaft Lehman Brothters Holding Inc in den USA eingelassen hat, hat nichts voin der einlagensicherung nach deutscher Machart. Das gleiche gilt für Bankkunden mit Wertpapieren der niederländischen Tochter Lehman Brothers Treasury Co. B.V. Wer sich gegen Verluste mit Lehman-Zertifikaten wehren möchte, sollte sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen, der sich auf die Rechte der Anleger spezialisiert hat. Ein möglicher Ansatzpunkt für Schadensersatzklagen ist die Beraterhaftung. Lässt sich der Beraterbank, die dem Anleger zum Kauf von Lehman-Zertifikaten geraten hat, ein Beratungsfehler nachweisen, muss diese Schadensersatz leisten.

Welche Vermögensteile geschützt sind

Die Einlagensicherung des deutschen Bankmarkts zieht eine zweite Grenze: Sie schützt nicht alle Vermögensteile. Grundsätzlich sichern die Einlagensicherungssysteme nur die Kundeneinlagen bei Banken sowie die Kundenforderungen aus Wertpapiergeschäften.

Zu den Einlagen zählen in erster Linie Kontoguthaben. Das sind Giroeinlagen, Sparguthaben, Tages- oder Termingelder. Ebenfalls abgesichert sind auf den Namen lautende Sparbriefe und Namensschuldverschreibungen.

Nicht abgesichert sind dagegen Inhaberschuldverschreibungen, Orderschuldverschreibungen, Genussrechtsverbindlichkeiten oder Verbindlichkeiten aus eigenen Wechseln.

Unter Kundenforderungen aus Wertpapiergeschäften verstehen Banker solche Geldmittel, die eine Bank ihren Anlegern im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften schuldet. Dazu gehören zum Beispiel Dividenden, Ausschüttungen und Erlöse aus dem Verkauf von Aktien oder Fondsanteilen.

Die Aktien selbst oder Fondsanteile fallen nicht unter den Schutz de Einlagensicherung. Das ist auch gar nicht nötig. Denn Aktien und Fondsanteile gehören den Bankkunden. Dien Bank darf de Wertpapiere nur verwalten. Normale Kursverluste gehen entsprechend grundsätzlich zu Lasten des Anlegers.