Tochter legt Vater aufs Kreuz

Wenn Eltern im Namen ihrer Kinder ein Bankkonto eröffnen, um den Steuerfreibetrag ihrer Kinder für die Kapitalanlage zu nutzen, sollten sie damit rechnen, dass ihre Kinder das angesparte Geld später selbst kassieren. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken.

Das Urteil mit dem Aktenzeichen: 4 U 8/07-2 stellt klar, dass das Kind in so einem Fall alleine Inhaber des Kontos und damit Eigentümer des angelegten Geldes wird. Die Eltern können über das Geld also nicht mehr eigenmächtig verfügen.

Der Urteilsfall: Das Gericht gab mit seinem Urteil der Zahlungsklage der 23jährigen Tochter statt. Ihr Vater hatte auf ihren Namen ein Festgeldkonto eingerichtet und rund 50.000 Euro angelegt. Nach Ende der Laufzeit überwies er das Kapital vom Festgeldkonto der Tochter auf ein anderes Konto. Das lautete freilich nicht mehr auf den Namen der Tochter.

Was auch immer der Vater getan hatte, die Tochter rechnete jedenfalls hart mit ihm ab. Rund 25.800 Euro wollte der Vater ihr überlassen. Doch das war ihr nicht genug. Sie wollte alles: 50.000 Euro plus alle Zinsen für das Festgeld.

Die Richter gaben ihr Recht. Der Grund: Der Vater habe seine Tochter ohne jeden Vorbehalt als Kontoinhaberin benannt. Damit sei die Tochter automatisch zur alleinigen Gläubigerin der Bank geworden. Dafür habe im Urteilsfall gesprochen, dass der Vater nach eigener Aussage diese Form der Geldanlage gewählt hatte, um den steuerlichen Freibetrag der Tochter für die Zinsen zu nutzen. Das wiederum erzwinge laut Gericht geradezu, dass die Tochter alleinige Inhaberin des Festgeldkontos gewesen sei – sonst hätte der Vater bei den Zinsen ja Steuern hinterzogen.