Schadensersatz von Commerzbank

Die Commerzbank hat Kunden zu VIP-Medienfonds geraten und dabei offenbar oft Fehler gemacht. Die Folge: Die falsch beratenen Anleger haben Anspruch auf Schadensersatz. Die Kanzlei Kälberer & Tittel Rechtsanwälte aus Berlin hat gegen die Commerzbank bereits vor mehreren Gerichten gestritten und für die Anleger Recht bekommen.

Die Commerzbank zieht vor Gericht bei Schadensersatzklagen von Anleger mit VIP-Medienfonds immer öfter den Kürzeren. Der Grund: „Die Commerzbank hat viele Anleger bei der Vermittlung von VIP-Medienfonds falsch beraten“, sagt Rechtsanwalt Dietmar Kälberer aus Berlin. Die Kanzlei Kälberer & Tittel Rechtsanwälte verweist auf ihre jüngste Serie von Urteilen, die sie gegen die Commerzbank durchgefochten hat.

Die Commerzbank steht als Hauptvertrieb für die Pleitefonds der Marke VIP in der Schusslinie. Von den geschlossenen Filmfonds hatten sich tausende Steuerzahler – unter ihnen zahlreiche prominente Sportler und Schauspieler – eine lukrative Geldanlage in Kinofilme versprochen. Doch statt Toprendite mit Steuersparkick mussten die Anleger hohe Verluste hinnehmen. Die Kanzlei Kälberer & Tittel Rechtsanwälte rechnet mit einem Schaden bis zu 635 Millionen Euro. „Jetzt drehen wir den Spieß sukzessive um“, sagt Anwalt Kälberer, „jeder neue Erfolg vor Gericht ist ein Fortschritt für Anlegerschutz und Gerechtigkeit.“

Die Pechsträhne der Commerzbank vor Gericht reißt nicht ab

Allein in den letzten Wochen konnte die Kanzlei Kälberer & Tittel Rechtsanwälte für ihre Mandanten bemerkenswerte Erfolge erzielen. Der jüngste Streich gegen die Commerzbank erfolgte Ende Juli. Das OLG München hat die Commerzbank zu rund 33.000 Euro Schadensersatz verurteilt (Aktenzeichen: 5 U 4018/07). Die Revision wurde nicht zugelassen. „Das Urteil kann zur Blaupause in anderen Fällen werden“, sagt Rechtsanwalt Kälberer. Denn im Mittelpunkt des Prozesses stand ein Werbeflyer, „den die Commerzbank beim Vertrieb der VIP-Fonds vermutlich breitflächig eingesetzt hat.“

Die zentrale Rolle spielte ein Worst-Case-Szenario. Dieses hatte der Fondsinitiator der Commerzbank für die Überzeugungsarbeit bei Neukunden überlassen. Im Flyer war nicht nur von Garantiezahlungen die Rede, die es in Wahrheit gar nicht gab. „Auch das maximale Verlustrisiko wurde geschönt“, sagt Kälberer. Laut Worst-Case-Szenario riskierte der Anleger bei einer Anlagesumme von 100.000 Euro angeblich nur rund 12.400 Euro. Doch die Wahrheit sah düster aus: Das Gericht rechnete nach und kam prompt zu einem für Banker peinlichen Ergebnis. Laut Urteil war „im ungünstigsten Falle nicht mit dem im Worst-Case-Szenario angeführten Verlust zu rechnen, vielmehr droht ein Totalverlust.“

Peinliche Aussage des Bankberaters

Der Anlageberater der Commerzbank, der im Urteilsfall die Kundenberatung durchgeführt hatte, verstrickte sich vor Gericht heillos in Widersprüche. Gefragt nach dem Worst-Case-Szenario, streckte der Berater am Ende die Waffen. Laut Urteil hörte sich das so an: „Ich bin im Moment überfordert“. Das klang in den Ohren der Richter nicht gerade so, als ob bei der Beratung alles mit rechten Dingen zugegangen wäre. Die Anlegerin bekam Recht.

Das OLG München hatte die Commerzbank in einem anderen Fall schon Anfang Juli zu fast 30.000 Euro Schadensersatz verurteilt (Aktenzeichen: 17 U 2105/08). Auch hier wurde die Revision nicht zuzulassen. „Dieses Urteil könnte im Fall VIP-Fonds das erste rechtskräftige Urteil in der zweiten Instanz gegen die Commerzbank werden“, freut sich Kälberer. Auch in diesem Fall schenkten die Richter dem Bankberater keinen Glauben. Das Urteil bestätigt laut Kälberer eine alte Volksweisheit: „Lügen haben auch vor Gericht kurze Beine.“

Commerzbank erlitt weitere Niederlagen vor dem Landgericht München

Im ersten Fall verurteilte das Gericht die Commerzbank am 1. August wegen fehlerhafter Anlageberatung zu Schadensersatz von insgesamt knapp 48.000 Euro. Der Anleger hatte gleich zwei Fondsanteile bei VIP-3 und VIP-4 gezeichnet (LG München-I, Aktenzeichen: 32 O 17561/07). Im zweiten Fall ging es um den VIP-4 und rund 21.000 Euro Schadensersatz. Auch hier wurde die Commerzbank wegen fehlerhafter Anlageberatung verurteilt (LG München-I, Aktenzeichen: 28 O 12142/07).

Die Commerzbank wurde außerdem in allen Fällen verurteilt, die Anleger von weiteren Nachteilen und Risiken frei zu stellen. Anders ausgedrückt: Die Bankkunden bekommen nicht nur ihren Einsatz zurück. Sie müssen auch nicht mehr befürchten, noch mehr Geld zu verlieren.

Urteile sind Wegbereiter für weitere Klagen

„Diese Urteile sind die Wegbereiter für weitere Anleger, die nicht auf dem Schaden sitzen bleiben wollen“, sagt Kälberer – vorausgesetzt die Anleger laufen nicht in die Verjährungsfalle. Derzeit setzt die Commerzbank offenbar darauf, dass viele VIPs zu lange warten. Außerdem argumentieren die Banker beim Thema Verjährung mit einer höchst eigenwilligen Zeitrechnung (siehe Presseinfo im Anhang: Verjährungsfalle). Doch davon sollte sich niemand ins Bockshorn jagen lassen. Kälberer stellt richtig: „Keine Verjährung vor dem 31. Dezember 2008“. Mit anderen Worten: „Die VIP-Anleger können ihre Beraterbank noch bis Jahresende verklagen.“

Über Kälberer & Tittel 9 Artikel
▶ Die Kanzlei Kälberer & Tittel Rechtsanwälte ist auf Bankrecht, Börsenrecht und Kapitalanlagerecht spezialisiert und vertritt ausschließlich Verbraucher, Bankkunden und Kapitalanleger bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Die Kanzlei unterstützt und berät ihre Mandanten sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. ▶ Mandanten: z.B. Bankkunden, Kapitalanleger, Aktionäre ▶ Spezialisierung: Kapitalanlagerecht, Bankrecht, Börsenrecht ▶ Fallbeispiele: Rechtsbeistand z.B. bei Falschberatung durch Anlageberater oder Banken, Fälle von Prospekhaftung oder Anlagebetrug und in ähnlichen Fällen ▶ Erfahrung: Rechtsanwalt Dietmar Kälberer bearbeitet seit 1994 fast ausschließlich Fälle aus dem Bank-, Börsen- und Kapitalanlagerecht und gehört zu den von Focus empfohlenen Anwälten für Kapitalanlagerecht. ▶ Die Kanzlei hat bereits mehrere Präzendenzfälle erstritten und sich mit diesen Meilensteinen um den Anlegerschutz verdient gemacht. ▶ Standort: Berlin

1 Kommentar

  1. Sehr geehrte Damen und Herren , Verantwortliche der Commerzbank haben mir einen Kredit auf Grund meiner durch Steuerbüro erarbeiteten Unterlagen innerhalb von 4 Wochen für einen größeren Auftrag ausgezahlt . Bei der Überprüfung des Auftraggebers haben die Verantwortliche der Commerzbank versehentlich , vorsätzlich vergessen den Auftraggeber richtig zu überprüfen . In Wahrheit waren schon seit geraumer Zeit offensichtliche Anzeichen für selbst organisierten Bankrott , Geldwäsche , waschen von Drogengelder in Deutschland , Fördermittelbetrug , unerlaubtes Abziehen von Deutschland erzeugten Baugelder ins Ausland u.s.w. Der Kredit wurde gesichert mit einer Globalzession von A-Z die , was ich damals nicht wissen konnte schon nichtig war. Auf Grund dessen das mein erster Anwalt die Kreditunterlagen ohne meines Wissen/ Einverständnis an den Bankvorstand übergeben hat konnten andere Angestellte dieser Bank heraus finden das hier gravierende Fehler des Bankangestellten vorlagen . Im Ergebnis wurde dann versucht die ausgezahlten Kreditmittel über die nichtige Globalzession widerrechtlich zurückzuholen . Indem mir alle wirtschaftlichen Möglichkeiten geraubt wurden und der Konkurs hinter meinem Rücken eingeleitet wurde und somit die Bankfehler still hinter meinem Rücke rechtswidrig mit Hilfe meines Anwaltes geheilt wurden . Bis heute war es leider nicht möglich die Verursacher für einen über 30 Mio.EUR Schaden haftbar zu machen weil alle Anwälte bei ein und der selbigen BHV versichert sind . Deshalb suche ich eine neune Kanzlei , da die letzte am 31.12.2013 das Mandat nieder gelegt hatte , es liegen keine Außenstände gegen die letzte Kanzlei vor . Wer kann mir mit seinem Wissen helfen . MfG M. Frintert

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