Ob Rotlichtverstoß, Temposünde oder Alkohol – für Verstöße im Straßenverkehr gibt es Geldbußen und Punkte in Flensburg. Wer acht Punkte gesammelt hat, ist seinen Führerschein los.

Der Inhalt

1. Bußgeldkatalog 2018: Mit welchen Bußgeldern Verkehrssünder 2018 rechnen müssen (Auszug)

2. Tilgungsfristen: Wann Punkte verfallen (das neue Punkte-System gilt seit 2014)

3. Systemwechsel: Wie Verkehrssünder Ihre „alten“ Punkte (vor 2014) in der Flensburger Verkehrssünderkartei in „neue“ Punkte (seit 2014) umrechnen

1. Bußgeldkatalog: Mit welchen Bußgeldern Verkehrssünder rechnen müssen

Der Auszug aus dem Bußgeldkatalog zeigt die Bußgelder und Strafen für die häufigsten Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung. Das neue Punktesystem gilt seit dem 1.5.2014. Seitdem gibt es pro Verkehrssünde zwar weniger Punkte als früher, dafür ist man seinen Führerschein auch schon bei einer geringeren Anzahl von Punkten in Flensburg los.

Ordnungswidrigkeit Bußgeld in Euro Punkte in Flensburg Fahrverbot
Überschreitung der Geschwindigkeit mit Pkw oder Motorrad in Ortschaften Bußgeld in € Flensburg Fahrverbot
bis 10 km/h 15 Euro
um 11 bis 15 km/h 25 Euro
um 16 bis 20 km/h 35 Euro
bis 21 bis 25 km/h 80 Euro 1 Punkt
um 26 bis 30 km/h 100 Euro 1 Punkt 1 Monat (ab 2. Temposünde über 25 km/h innerhalb 12 Monaten)
um 31 bis 40 km/h 160 Euro 2 Punkte 1 Monat
um 41 bis 50 km/h 200 Euro 2 Punkte 1 Monat
um 51 bis 60 km/h 280 Euro 2 Punkte 2 Monate
um 61 bis 70 km/h 480 Euro 2 Punkte 3 Monate
um mehr als 70 km/h 680 Euro 2 Punkte 3 Monate
Überschreitung der Geschwindigkeit mit Pkw oder Motorrad außerhalb von Ortschaften Bußgeld in € Flensburg Fahrverbot
bis 10 km/h 10 Euro
um 11 bis 15 km/h 20 Euro
um 16 bis 20 km/h 30 Euro
um 21 bis 25 km/h 70 Euro 1 Punkt
um 26 bis 30 km/h 80 Euro 1 Punkt 1 Monat (ab 2. Temposünde über 25 km/h innerhalb 12 Monaten)
um 31 bis 40 km/h 120 Euro 1 Punkt 1 Monat (ab 2. Temposünde über 25 km/h innerhalb 12 Monaten)
um 41 bis 50 km/h 160 Euro 2 Punkte 1 Monat
um 51 bis 60 km/h 240 Euro 2 Punkte 1 Monat
um 61 bis 70 km/h 440 Euro 2 Punkte 2 Monate
um mehr als 70 km/h 600 Euro 2 Punkte 3 Monate
Alkohol am Steuer Bußgeld in € Flensburg Fahrverbot
Blutalkohol 0,5 Promille bis 1,09 Promille (beim ersten Mal) 500 Euro 2 Punkte 1 Monat
Blutalkohol 0,5 Promille bis 1,09 Promille bei Eintragung von bereits 1 Entscheidung (beim zweiten Mal) 1.000 Euro 2 Punkte 3 Monate
Blutalkohol 0,5 Promille bis 1,09 Promille bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen (beim dritten Mal) 1.500 Euro 2 Punkte 3 Monate
Blutalkohol ab 1,1 Promille (Straftat) Geldstrafe oder Freiheitsentzug 3 Punkte 6 Monate bis 5 Jahre Entzug der Fahrerlaubnis
Über 0 Promille (bei Fahrern, die jünger als 21 Jahre sind oder noch in der Probezeit sind) 250 Euro 1 Punkt während der Probezeit: Aufbauseminar plus Verlängerung der Probezeit
Drogen (berauschende Mittel) am Steuer Bußgeld in € Flensburg Fahrverbot
Drogenkonsum: Canabis, Heroin, Kokain, Morphin, Ecstasy, Amphetamine (beim ersten Mal) 500 Euro 2 Punkte 1 Monat
Drogenkonsum bei Eintragung von bereits 1 Entscheidung (beim zweiten Mal) 1.000 Euro 2 Punkte 3 Monate
Drogenkonsum bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen 1.500 Euro 2 Punkte 3 Monate
Rotlichtverstoß Bußgeld in € Flensburg Fahrverbot
Rote Ampel überfahren (innerhalb Rotphase von 1 Sekunde) 90 Euro 1 Punkt
Rote Ampel überfahren mit Gefährdung (innerhalb Rotphase von 1 Sekunde) 200 Euro 2 Punkte 1 Monat
Rote Ampel mit Gefährdung und Sachschaden überfahren (innerhalb Rotphase von 1 Sekunde) 240 Euro 2 Punkte 1 Monat
Rote Ampel überfahren mit Rotphase länger als 1 Sekunde 200 Euro 2 Punkte 1 Monat
Rote Ampel mit Gefährdung überfahren bei Rotphase länger als 1 Sekunde 320 Euro 2 Punkte 1 Monat
Rote Ampel mit Gefährdung und Sachschaden überfahren bei Rotphase länger als 1 Sekunde 360 Euro 2 Punkte 1 Monat
Parken & Halten Bußgeld in € Flensburg Fahrverbot
Nicht platzsparend geparkt 10 Euro
Parkverbot missachtet 15 Euro
… länger als eine Stunde 25 Euro
Parken in zweiter Reihe 20 Euro
Anhänger ohne Kfz länger als zwei Wochen geparkt 35 Euro
Unberechtigt auf Behindertenparkplatz geparkt 35 Euro
Unzulässig auf Gehweg oder Radweg geparkt 20 Euro
Höchstparkdauer überschritten
… bis 30 Minuten 10 Euro
… bis 1 Stunde 15 Euro
… bis 2 Stunden 20 Euro
… bis 3 Stunden 25 Euro
… länger als 3 Stunden 30 Euro
In Feuerwehrzufahrt geparkt 35 Euro
Unberechtigtes Parken auf Behindertenparkplatz 35 Euro
Sonstige Verstöße Bußgeld in € Flensburg Fahrverbot
Fahren in Umweltzone ohne Plakette 80 Euro
Verstoß gegen Winterreifenpflicht 60 Euro 1 Punkt
Nutzung Mobiltelefon als Radfahrer im Straßenverkehr 55 Euro
Nutzung Mobiltelefon als Autofahrer im Straßenverkehr 100 Euro 1 Punkt
Nutzung Mobiltelefon als Autofahrer im Straßenverkehr: mit Gefährdung 150 Euro 2 Punkte 1 Monat
Nutzung Mobiltelefon als Autofahrer im Straßenverkehr mit Sachbeschädigung 200 Euro 2 Punkte 2 Monate
Kinder nicht ordnungsgemäß gesichert 30 Euro
Kinder ohne jede Sicherung befördert 60 Euro 1 Punkt
TÜV um mehr als 8 Monate überzogen 60 Euro 1 Punkt
Hinweis: Diese Tabelle wurde sorgfältig recherchiert. Gleichwohl übernimmt die Redaktion keine Garantie für die Vollständigkeit und Richtigkleit dieser journalistischen Information

2. Tilgungsfristen: Wann die neuen Punkte verfallen

Punkte in Flensburg werden ab sofort nach einer gewissen Frist automatisch gelöscht. Jeder Punkt wird für sich betrachtet. Der Fristablauf wird auch dann nicht aufgeschoben, wenn der Verkehrsteilnehmer eine neue Verkehrssünde begeht, die ebenfalls mit Punkten bestraft wird. So war das nach altem Recht. Die alten Regeln für Tilgungsfristen gelten jetzt nur noch für alte Punkte, die in das neue Punktesystem übergeführt wurden.

Verkehrssünden mit 1 Punkt (Ordnungswidrigkeit) werden nach 2,5 Jahren getilgt, solche mit 2 Punkten (grobe Ordnungswidrigkeit mit Regelfahrverbot oder Straftat) nach 5 Jahren und solche mit 3 Punkten (Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis) nach 10 Jahren. Die Tilgung erfolgt einzeln. Die Verstöße beeinflussen sich nicht gegenseitig.

Wer 1 bis 5 Punkte hat, kann 1 Punkt abbauen. Hierzu muss man freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnehmen. Dieser Ablass ist jedoch nur einmal in 5 Jahren möglich.

3. Systemwechsel: Wie Verkehrssünder Ihre „alten“ Punkte in „neue“ Punkte umrechnen

Die Verkehrssünderkartei in Flensburg heißt jetzt offiziell Fahreignungsregister (FAER). Der neue Name verheißt für die etwa neun Millionen Autofahrer, Motorradfahrer und anderen Verkehrsteilnehmer, die in Flensburg schon vor der Reform fleißig Punkte angesammelt haben, jedoch keinen Neuanfang. Zu Beginn der Punktereform werden rund 47 Millionen Punkte in Flensburg nach dem folgendem Regelwerk umgerechnet:

So viele Punkte im alten Verkehrszentralregister … … werden zu so vielen Punkten im neuen Fahreignungsregister
… und lösen diese Maßnahmen aus
1 bis 3 Punkte 1 Punkt Vormerkung der Punkte
4 bis 5 Punkte 2 Punkte Vormerkung der Punkte
6 bis 7 Punkte 3 Punkte Vormerkung der Punkte
8 bis 10 Punkte 4 Punkte Ermahnung
+ Information Punktestand
+ Information zum Fahreignungsbewertungssystem
11 bis 13 Punkte 5 Punkte Ermahnung
+ Information Punktestand
+ Information zum Fahreignungsbewertungssystem
14 bis 15 Punkte 6 Punkte Verwarnung
+ Information Punktestand
+ Anordnung Fahreignungsseminar
16 bis 17 Punkte 7 Punkte Verwarnung
+ Information Punktestand
+ Anordnung Fahreignungsseminar
18 Punkte 8 Punkte Entzug der Fahrerlaubnis