Nottestament im letzten Augenblick

Grabinschrift: Nottestament am Sterbebett / Foto: © Rüdiger v. Schönfels
Grabinschrift: Nottestament am Sterbebett / Foto: © Rüdiger v. Schönfels

Das sieht nach Torschlusspanik aus: Eine Frau ringt ihrem tot kranken Mann – die Ärzte geben ihm nur noch wenige Stunden – im letzten Augenblick ein Testament ab. Sein letzter Wille soll sie zur Alleinerbin machen. Doch der Coup am Sterbebett misslingt. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hielt das Nottestament für unwirksam. Schuld war ein Formfehler.

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) erlaubt das Nottestament für bestimmte Fälle. Dabei handelt es sich um Ausnahmesituationen, in denen der Erblasser sehr wahrscheinlich keine Zeit mehr hat, sein Testament vor einem Notar zu errichten. Dieser Fall kann auf hoher See während einer Kreuzfahrt eintreten oder – wie im Urteilsfall – auf dem Krankenbett im Krankenhaus.

Bürgermeister und zwei Zeugen ersetzen einen Notar

Beim Nottestament kann der Erblasser laut Gesetz seinen letzten Willen seinem Bürgermeister nebst zwei Zeugen erklären oder „durch mündliche Erklärung vor drei Zeugen errichten“ (§ 2249 BGB; § 2250 BGB). Die Zeugen müssen die Niederschrift des Testaments unterschreiben. Das gilt grundsätzlich auch für den Erblasser. Es sei denn, er ist zu schwach für eine Unterschrift. In diesem Fall gilt ein Vermerk dieser Tatsache als Ersatz für die eigenhändige Unterschrift des Erblassers. Ein Nottestament wird außerdem erst dann wirksam, wenn die Niederschrift des Testaments dem Erblasser Wort für Wort vorgelesen wird. Genaa das haben die Akteure im Urteilsfall versäumt.

Nottestament Wort für Wort vorlesen

So ging es im Urteilsfall am Sterbebett zu: Die Ehefrau tippte den letzten Willen ihres sterbenden Gatten im Krankenhaus in einen Computer und druckte das Nottestament aus. Sie solle Alleinerbin werden, stand dort. Über den Inhalt sprach die Ärztin mit dem Erblasser. Dieser unterschrieb, das gleiche taten die Ärztin und zwei Krankenschwestern als Zeugen. Am nächsten Tag war der Mann tot. Trotzdem wurde die Witwe nicht zur Alleinerbin. Der entscheidende Fehler war, dass die Ärztin dem Erblasser das Testament nicht wörtlich vorgelesen hatte. Sie hatte den Inhalt lediglich mündlich zusammengefasst. Das hat das Nachlassgericht später als Formfehler kritisiert. Mit Recht, urteilte das Landgericht Nürnberg-Fürth unter dem Aktenzeichen 7 T 5033/08.

Übrigens: Beim Nottestament gibt es ein Verfallsdatum. Lebt der Erblasser länger als in der Notsituation gedacht, verfällt das Nottestament automatisch drei Monate nachdem es erstellt wurde (§ 2252 BGB).