Bei Gerichtskosten gilt eine simple Faustformel: „Der Verlierer zahlt“. Doch bei Scheidungsverfahren ist das meist anders. „Weil es hier weder Gewinner noch Verlierer gibt, werden die Kosten in 95 Prozent der Fälle gegeneinander aufgehoben“, erklärt Rechtsanwältin Anja Schneider. Konkret heißt das: Jeder trägt seine eigenen Anwaltskosten plus die Hälfte der Gerichtskosten. Doch weniger zahlt, wer die Scheidung verzögert.
Eine wirkunsvolle Taktik setzt beim Zeitrduck des Gegners an. Wer es bei seiner Scheidung nicht so eilig hat wie sein Ehegatte, spielt einfach auf Zeit und bringt sich so beim Thema Kostenaufteilung in eine günstigere Verhandlungsposition. „Wenn sich Ihr Ehegatte unbedingt scheiden lassen will, etwa weil er einen neuen Partner heiraten möchte, dann kann es für Sie sinnvoll sein, die Scheidung zunächst etwas zu verzögern. Anschließend einigen Sie sich außergerichtlich auf eine Mitwirkung unter der Bedingung, dass Ihr Ehegatte die Kosten für Anwalt und Gericht alleine trägt“, erklärt Anja Schneider, Rechtsanwältin und Autorin des Ratgebers „Tipps. Tricks & Ratschläge zu Ehescheidung und Unterhalt“.
▶ Die Kanzlei Schneider & Schneider Rechtsanwälte hilft vor allem Mandanten, die sich im privaten Alltag mit einem Rechtsproblem herumschlagen müssen. Entsprechend bilden das Familienrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht und Erbrecht die inhaltlichen Schwerpunkte.
▶ Zur Konfliktlösung setzt die Kanzlei in erster Linie auf eine Streitbeilegung außerhalb des Gerichtssaals. Die außergerichtliche Variante ist laut Rechtsanwältin Anja Schneider in vielen Fällen die "schnellste und wirtschaftlich sinnvollste Möglichkeit der Streitbeilegung." Zu diesem Credo passt das Angebot der Mediation. Die Mediation eignet sich insbesondere für den Interessensausgleich bei Konflikten am Arbeitsplatz oder bei einer Scheidung.
▶ Rechtsanwältin Anja Schneider hat zu Familienrecht einen praxisnahen Ratgeber mit Tipps und Tricks zu Scheidung und Unterhalt geschrieben.
▶ Mandanten: Privatpersonen, Unternehmen
▶ Spezialisierung: Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht, allgemeines Zivilrecht und Schadensersatzrecht, Verwaltungsrecht, Verkehrsrecht, privates und öffentliches Baurecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Internetrecht, Zwangsvollstreckungsrecht, Bankhaftung bei Rückabwicklung von Immobilienfonds
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