So behalten Selbständige ihre Unterhaltspflicht im Griff

Kasse: Auch bei Unterhaltszahlungen ist mal Schluss / Quelle: Stockata.de
Kasse: Auch bei Unterhaltszahlungen ist mal Schluss / Quelle: Stockata.de

Um den Unterhalt für den Ex-Gatten wird bei der Scheidung besonders hart gestritten. Kein Wunder. Denn es hängt vom Standpunkt der Betroffenen ab, welcher Betrag gerecht ist. Was dem einen Ex zu wenig, ist dem anderen schon zu viel. Eine einvernehmliche Lösung ist oft kaum möglich. Rechsanwältin Anja Schneider erklärt, wie Selbständige ihre Unterhaltspflichten klein halten.

„Die Möglichkeiten, ganz um den Unterhalt zu kommen, sind eher theoretischer Natur und für den einzelnen kaum durchführbar“, erteilt Rechtsanwältin Schneider denjenigen eine Absage, die ihrem Ex-Partner nach der Scheidung am liebsten gar nichts zahlen würden. Bessere Chancen gibt es laut Schneider, den Unterhalt zu reduzieren. Das können vor allem selbständige Unternehmer.

„Die Tricks, den Unterhalt zu drücken, sind für Selbstständige eigentlich die gleichen, mit denen sie Einkommenssteuer sparen können“,sagt Anja Schneider. Deshalb empfiehlt die Rechtsanwältin aus Thüringen den Unterhaltspflichtigen im Bedarfsfall ein intensives Gespräch mit ihrem Steuerberater. Diese können in der konkreten Situation am besten beurteilen, wie der Mandant den Unterhalt für den Ex-Partner möglichst gering halten kann. Letztlich verringert alles die Unterhaltsverpflichtung, was den Gewinn des Unterhaltspflichtigen drückt.

In der Praxis reduzieren Selbständige ihren Gewinn mitunter über Investitionen. Andere stellen ihre neue Lebenspartnerin ein und zahlen ihr ein ordentliches Gehalt. Noch effektiver ist es, wenn die neue Lebenspartnerin selbst eine kleine Firma gründet. Diese kann wiederum den Selbständigen, der für seine Ex-Frau Unterhalt zahlen soll, zum Hauptkunden machen und ihm hohe Rechnungen bescheren. Doch Vorsicht: Finger weg von fiktiven Rechnungen. Zu jeder Rechnung gehören eine Leistung und eine Zahlung. Sonst rückt schnell die Steuerfahdnung an.

Vorsicht ist auch geboten, wenn Selbständige ihre privaten Investitionen in ihre Firma verlagern. Auch das wirkt sich gewinnschmälernd aus. Doch die Steuerzahler müssen sorgsam darauf achten, dass sie sich vor lauter Übereifer, die Basis ihrer Unterhaltspflichten klein zu rechnen, keiner Steuerhinterziehung schuldig machen.

Weniger Sorgen muss sich machen, wer Kredite bedienen muss. Hier reicht es, wenn der selbständige Unternehmer mit seiner Bank höhere Kreditraten verhandelt. Auch das reduziert seine Gewinne.

Die Buchhaltung bietet eine andere interessante Variante zur Reduzierung von Unterhaltspflichten. Selbständige Unternehmer können in gewissem Umfang Gewinnrückstellungen bilden. Diese funktionieren wie ein Parkplatz für Einkommen. Sind die Unterhaltsverpflichtungen Jahre später erloschen – oder zumindest kleiner geworden – lassen sich die Gewinnrückstellungen wieder auflösen.

Anja Schneider empfiehlt selbständigen Unternehmern mit Scheidungsabsicht, schon frühzeitig an ihre Unterhaltspflicht zu denken. „Wenn Sie sich mit dem Gedanken an eine Trennung tragen oder Ihre Ehe bereits heftig kriselt,“ so die Rechtsanwältin aus Schleusingen, „dann sollten Sie die Fristen für die Jahresabschlüsse und Einkommenssteuererklärungen ausschöpfen. Ihr Steuerberater hat sicherlich einigen Spielraum bei der Berechnung.“

Besonders wichtig: „Die Unterhaltspflichtigen müssen aufpassen, dass sie keinen Verlust machen“, warnt Schneider. Der Grund: „Bei Verlust können Selbständige gezwungen werden, sich eine abhängige Beschäftigung zu suchen, um so den Unterhalt doch noch zahlen zu können.“ In der Praxis wird ein fiktives Einkommen zu Grunde gelegt, dass der Selbständige verdienen würde, wenn er in einer abhängigen Beschäftigung tätig wäre.

Über Schneider & Schneider 3 Artikel
▶ Die Kanzlei Schneider & Schneider Rechtsanwälte hilft vor allem Mandanten, die sich im privaten Alltag mit einem Rechtsproblem herumschlagen müssen. Entsprechend bilden das Familienrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht und Erbrecht die inhaltlichen Schwerpunkte. ▶ Zur Konfliktlösung setzt die Kanzlei in erster Linie auf eine Streitbeilegung außerhalb des Gerichtssaals. Die außergerichtliche Variante ist laut Rechtsanwältin Anja Schneider in vielen Fällen die "schnellste und wirtschaftlich sinnvollste Möglichkeit der Streitbeilegung." Zu diesem Credo passt das Angebot der Mediation. Die Mediation eignet sich insbesondere für den Interessensausgleich bei Konflikten am Arbeitsplatz oder bei einer Scheidung. ▶ Rechtsanwältin Anja Schneider hat zu Familienrecht einen praxisnahen Ratgeber mit Tipps und Tricks zu Scheidung und Unterhalt geschrieben. ▶ Mandanten: Privatpersonen, Unternehmen ▶ Spezialisierung: Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht, allgemeines Zivilrecht und Schadensersatzrecht, Verwaltungsrecht, Verkehrsrecht, privates und öffentliches Baurecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Internetrecht, Zwangsvollstreckungsrecht, Bankhaftung bei Rückabwicklung von Immobilienfonds