Reparatur der Markise ist Sache aller Eigentümer

Markise: Reparatur ist Aufgabe der Eigentümergemeinschaft / Quelle: Stockata.de
Markise: Reparatur ist Aufgabe der Eigentümergemeinschaft / Quelle: Stockata.de

Eine kaputte Markise über der Straße geht zu Lasten der Eigentümergemeinschaft. Anders ausgedrückt: Wenn der Ladenbesitzer im Parterre einen neuen Sonnenschutz braucht, müssen dafür alle Eigentümer der Wohnanlage in die Tasche greifen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt so entschieden.

Die Richter begründen ihr Urteil wie folgt: Markisen spielen bei der Optik eines Hauses eine maßgebliche Rolle. Als „fassadengestaltendes Element“ gehört die Markise automatisch zum Gemeinschaftseigentum. Und was der Gemeinschaft gehört, das muss sie auch gemeinsam instand halten.Im konkreten Fall ging es um eine kaputte Markise über einem Ladenlokal im Erdgeschoss. Kein Problem, meinte die Mehrheit der Eigentümer bei der Vollversammlung, den Betrag müsse der Eigentümer des Ladenlokals eben alleine bezahlen. Dass dieser anderer Meinung war, verwundert kaum. Es ging immerhin um eine Reparatur im Wert von 30.000 Euro. Der Eigentümer des Ladens war im Recht. Laut Frankfurter Oberlandesgericht ist das Wohnungseigentumsgesetz so auszulegen, dass die Reparatur von allen gemeinsam zu stemmen ist (OLG Frankfurt, Aktenzeichen: 20 W 205/05).