Wertpapiere schneller abschreiben

Kursverlust: Wertpapiere schneller abschreiben / Quelle: Fotolia
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Bundesfinanzhof erlaubt eine schnellere Teilwertabschreibung von Wertpapieren. Davon profitieren insbesondere Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Die Unternehmer sollten jetzt genau prüfen, welche Wirtschaftsgüter sie mit einem niedrigeren Teilwert bilanzieren können. „Sind die Kurse in der letzten Zeit gefallen, eröffnen sich für Unternehmer Steuersparmöglichkeiten“, sagt Benno Lange, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bei der Wirtschaftskanzlei DHPG.

Unternehmen dürfen Aktien oder Fondsanteile im Unternehmensvermögen jetzt schon dann auf den niedrigeren Teilwert abschreiben, wenn die Kursdifferenz am Bilanzstichtag eine Bagatellgrenze von fünf Prozent überschreitet. Die Finanzämter hatten eine solche Teilwertabschreibung bisher nur in zwei Fällen akzeptiert: Etweder wenn die Kurse der Papiere innerhalb eines Jahres um mehr als 40 Prozent unter die Anschaffungskosten gesunken waren oder innerhalb von zwei aufeinander folgenden Jahren um jeweils mehr als 25 Prozent. Für festverzinsliche Wertpapiere gelten strengere Bedingungen, da der Anleger am Ende der Laufzeit den Nominalbetrag zurückerhält. Verlieren solche Papiere aber durch eine Bonitätsabstufung dauerhaft an Wert, wie etwa bei griechischen Staatsanleihen, ist eine Teilwertabschreibung möglich.

Eine Teilwertabschreibung von Wertpapieren senkt sofort den Gewinn der Firma und damit das zu versteuernde Einkommen der Unternehmer. Allerdings nicht komplett: Die Wertminderungen wirken sich nur zu 60 Prozent auf die Einkommensteuer aus (Teileinkünfteverfahren). Aber auch mit diesem Prozentanteil lässt sich die Steuerlast reduzieren. „Ob die Papiere später wieder an Wert gewinnen, ist für die aktuelle Bilanz nicht entscheidend“, erklärt Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Benno Lange von der Kanzlei DPHG in Gummersbach. „Es kommt einzig auf die Verhältnisse am Bilanzstichtag an.“

Um die Verluste zu dokumentieren, sollten Unternehmer ihre Buchführung um alle relevanten Angaben zu den Papieren erweitern. Also nicht nur die Anschaffungspreise, sondern auch die Kursentwicklung und die Laufzeiten. Dabei ist auf Umkehreffekte zu achten. Steigen die Wertpapiere wieder im Wert, müssen die Zuwächse versteuert werden. Kein Problem für Unternehmer, die mit einem hohen Gewinn rechnen, der sich in den nächsten Jahren zum Beispiel durch Investitionen abschwächt.

„Unter Umständen kann auch ein vollständiger oder teilweiser Verzicht auf Teilwertabschreibungen eine geeignete Strategie sein“, sagt Lange. Das gilt insbesondere dann, wenn das Unternehmen bereits Verluste erwirtschaftet oder bestehende Verlustvorträge nutzen will. Kapitalgesellschaften mit Aktien anderer Gesellschaften sollten die bisherigen Bilanzwerte tunlichst beibehalten. Abschreibungen bringen hier keine steuerlichen Vorteile.

Von Teilwertabschreibungen profitieren

Einzelunternehmen und Personengesellschaften dürfen zu erwartende Wertverluste in der Bilanz antizipieren. Zum Bilanzstichtag lassen sich einzelne Wirtschaftsgüter durch eine außerordentliche Abschreibung mit einem niedrigeren Teilwert ansetzen.

Was versteht man unter Teilwert? Der Teilwert ist ein Begriff aus dem Steuerrecht. Er ist definiert als der Betrag, den ein Erwerber des ganzen Unternehmens im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde. Dabei ist davon auszugehen, dass der Erwerber das Unternehmen fortführt. Die Höhe des Teilwertes entspricht im Regelfall dem Marktpreis oder Verkehrswert.

Wann ist eine Teilwertabschreibung möglich? Normalerweise werden alle Wirtschaftsgüter des Unternehmens mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der normalen Abschreibung (linear oder vereinzelt noch degressiv) angesetzt. Sind die so ermittelten Buchwerte dauerhaft höher als die tatsächlichen Werte, kann der Firmenchef diese auf das geringere Maß abwerten. Er muss es in seiner Steuerbilanz aber nicht tun. Er hat ein Wahlrecht, das er steueroptimiert nutzen kann. Teilwerte werden durch eine Schätzung ermittelt, die die Umstände des Einzelfalls berücksichtigt.

Welche Wirtschaftsgüter kommen in Frage? Neben Wertpapieren sind zweifelhafte Forderungen eine Option für Wertberichtigungen. Wenn ein Kunde auf zwei Mahnungen noch nicht reagiert hat, sind hohe Abschläge auf den Wert der Forderungen möglich. Zudem: Warenbestände von Groß- und Einzelhandel, die nach der Saison noch in den Regalen liegen, finden ihre Abnehmer normalerweise nur noch mit hohen Preisabschlägen. Betroffen können aber auch Maschinen sein, die speziell für die Fertigung von Produkten angeschafft wurden, deren Markt jedoch eingebrochen ist.

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